Der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime NRW und der Polizei Aachen ist ein Schlag gegen organisierte Urheberrechtsverletzungen im Internet gelungen. In Zusammenarbeit mit der niederländischen und der französischen Polizei wurde die Filehosting-Plattform Share-Online.biz abgeschaltet. Die Betreiber sollen den Ermittlern zufolge „in einer Vielzahl von Fällen Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke begangen haben“.
Wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mitteilt ist die Website von „Deutschlands größtem Filehoster“ seit dem 16. Oktober offline. Besucher sehen nur noch eine Meldung, wonach „die Plattform und deren Inhalt“ beschlagnahmt wurden. Ausgelöst wurden die Ermittlungen demnach durch einen 2017 gestellten Strafantrag der GVU.
Bei Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden wurde laut GVU und Polizei „umfangreiches Beweismaterial sichergestellt“. Im Zentrum der Ermittlungen stehen drei Tatverdächtige im Alter von 40, 48 und 54 Jahren. Sie sollen mit ihrem Angebot Share-Online.biz urheberrechtliche geschützte Kinofilme, Serien, Erotikproduktionen und Musikstücke zum Download bereitgestellt haben. Hochgeladen wurden die Raubkopien von registrierten Nutzern der Plattform, die wiederum über ein Punktesystem, unter anderem anhand der Zahl der Downloads, vergütet wurden.
Darüber hinaus bot Share-Online.biz kostenpflichtige Abonnements an, die Nutzern schnellere und einfachere Downloads ermöglichten. Kostenlose Downloads wurden indes durch Werbeeinblendungen generiert. Die Beschuldigen sollen nach Schätzungen der Ermittler im Zeitraum April 2008 bis Oktober 2017 einen Umsatz von über 50 Millionen Euro generiert haben.
Die GVU verschickte 2017 im Rahmen ihres Takedown-Projekts mehr als acht Millionen Löschaufforderungen an Share-Online.biz. Diese seien von den Betreibern zwar umgesetzt worden, alle Inhalte seien jedoch kurze Zeit nach der Löschung wieder verfügbar gewesen. Diese Erkenntnisse seien benutzt worden, um den Vorwurf der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung zu stützen.
Das Geschäftsmodell von Share-Online.biz soll aber auch Foren und Portale finanziell unterstützt haben, über die die eigentliche Verbreitung der Inhalte erfolgte – Filehoster wie Share-Online.biz haben keine Suchfunktion und schotten sich auch gegenüber Suchmaschinen ab. Downloads sind nur über einen Link möglich, der beim Upload generiert und somit auch nur dem Uploader bekannt ist.
„Erstmals stehen hier Filehoster-Betreiber im Fokus eines strafrechtlichen Urheberrechts-Verfahrens, weil sie Portalseiten und Foren wie DDL-Warez, Boerse, Movie-Blog und MyGully durch Partnerprogramme und Provisionszahlungen unterstützt und finanziert haben sollen“, wird GVU-Geschäftsführerin Evelyn Ruttke in einer Pressemitteilung zitiert.
Share-Online.biz soll auf mehreren Hundert Servern mit Kapazitäten im zweistelligen Petabyte-Bereich Millionen von Dateien gehostet haben. Die Seite verzeichnete laut GVU zwischen sechs und zehn Millionen Besucher monatlich.
Die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke weist darauf hin, dass möglicherweise nicht nur den Betreibern des Filehosters Ärger droht. Es werde derzeit geprüft, ob auch eine Identifikation von Uploadern und Downloadern möglich sei. Der Schwerpunkt liege jedoch bei den Top-Uploadern. Es sei auch nicht ausgeschlossen, dass die Rechteinhaber „bald zahlreiche Abmahnungen versenden“, teilten die Anwälte mit.
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