Bericht: Google verzichtet künftig auf Steuervermeidung per geistigem Eigentum

Es gibt die Lizenzierung über seine Niederlassung im Steuerparadies Bermuda auf. Grund dafür sind Änderungen in den US-Steuergesetzen. Laut Google soll der Schritt aber auch die Unternehmensstruktur vereinfachen.

Google passt seine Buchführung an geänderte Steuergesetze an. Das berichtet die Agentur Reuters unter Berufung auf Steuerunterlagen von Google für das Jahr 2018. Das Unternehmen soll vor allem auf ein als „Double Irish, Dutch Sandwich“ bezeichnetes Verfahren verzichten, bei dem geistiges Eigentum an im Ausland ansässige Tochtergesellschaften lizenziert wird, um Gewinne in Steueroasen zu verlagern.

Die Lizenzgebühren für das geistige Eigentum sorgen dafür, dass Google in Ländern außerhalb der USA, in denen es eine Niederlassung unterhält beziehungsweise steuerpflichtig ist, keine oder nur sehr geringe Gewinne erwirtschaftet. Darüber hinaus wird eine Niederlassung in den Niederlanden benutzt, um die Lizenzeinnahmen in die Steueroase Bermuda zu überführen. Zudem nutzt Google die niedrigen Steuersätze in Irland, um möglichst geringe Steuern auf die verbliebenen Auslandsgewinne zu zahlen.

Auf Druck der Europäischen Union und der USA entschied Irland jedoch im Jahr 2014, die Steuervorteile für Google ab 2020 zu streichen. Darüber hinaus erließ die Regierung Trump im Januar 2018 ein Gesetz, dass Steuern auf bereits im Ausland versteuerte Gewinne von US-Unternehmen abschaffte. Zuvor hatten sich Firmen wie Google und auch Apple bemüht, ausländische Gewinne außerhalb der USA zu parken, um eine Besteuerung zu verhindern.

Ein Google-Sprecher bestätigte laut Reuters, dass das Lizenzierungsverfahren eingestellt wird. „Ein Datum für die Beendigung der Lizenzaktivitäten des Unternehmens wurde noch nicht durch die Geschäftsleitung festgelegt, jedoch erwartet das Management, dass die Beendigung zum 31. Dezember 2019 oder im Laufe des Jahres 2020 erfolgt“, heißt es demnach in den niederländischen Steuerunterlagen von Google. „Folglich werden der Umsatz der Gesellschaft und die damit verbundene Aufwandsbasis aus dem Lizenzgeschäft zu diesem Zeitpunkt eingestellt.“

Aus den Dokumenten soll auch hervorgehen, dass Google alleine 2018 rund 21,8 Milliarden Dollar über die niederländische Holding auf die Bermudas übertragen hat. 2017 wurden demnach auf diese Art 19,9 Milliarden Euro einer Besteuerung in Europa entzogen.

„Wir vereinfachen unsere Unternehmensstruktur und werden uns geistiges Eigentum von den USA und nicht von Bermuda aus lizenzieren“, zitiert Reuters einen Google-Sprecher. Google habe in den vergangenen zehn Jahren eine Steuerrate von 23 Prozent erzielt. Mehr als 80 Prozent dieser Steuern seien in den USA gezahlt worden.

Nicht nur Google, auch andere multinationale Konzerne wie Apple, Amazon, Facebook und Microsoft nutzen legale Steuertricks, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Auch das „Double Irish, Dutch Sandwich“-Verfahren wurden von weiteren Unternehmen benutzt. Ob sie nun ebenfalls künftig auf diese Strategie verzichten, ist nicht bekannt.

Länder wie Irland propagieren niedrige Steuersätze als Standortvorteil, um Unternehmen für sich zu gewinnen. Als Folge unterhalten neben Google aus Facebook und Apple Niederlassungen in dem Land. Die irische Regierung soll Apple jedoch mit steuerlichen Zugeständnissen geködert haben, die nach Ansicht der EU als unerlaubte Subventionen einzustufen sind. Schon seit Jahren streiten Apple, Irland und Brüssel über eine Steuernachzahlung von mehr als 14 Milliarden Dollar inklusive Zinsen – wobei sich nicht nur Apple, sondern auch Irland gegen diese Nachforderung wehrt.

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1 Kommentar zu Bericht: Google verzichtet künftig auf Steuervermeidung per geistigem Eigentum

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  • Am 3. Januar 2020 um 12:50 von C

    Ursache war die veränderte, erzwungende Gesetz-Änderung in Irland, aufgrund des Eingriffs der EU-Kommission. Leider hat Irland hierzu noch eine 5-Jährige Übergangs-Frist (ist rechtens bei Gesetzes-Änderungen) bis 2020 eingeräumt.

    Von daher konnte man das Spiel weiter spielen – zu Lasten des EU-Steuer-Zahlers. Jetzt hat Trump diese Auslands-Gewinne Steuerfrei gestellt. Auch aufgrund dieser, parallelen Änderung wäre eine Google-Reaktion eingetreten.
    Das Modell haben viele andere US-Internet Konzerne ebenso genutzt.

    M. E. n. ist das in der BRD rechtswidrig, da es gegen § 1 AStG (Verrechnungs-Preise) und § 42 AO (Missbrauch, Steuer-Spar Modell) verstößt. Das BVerfG hat hierzu das letzte Wort zu sprechen, da die BRD-Regierung hier ein bewusstes Vollzugs-Defizit betreibt, dass nach Art. 3 Abs. 2 GG verfassungswidrig ist.
    Gewinne müssen dort versteuert werden, wo sie entstehen.

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