Türkei hebt nach fast drei Jahren Sperre von Wikipedia auf

Die Regierung setzt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs um. Der stuft die Blockade als verfassungswidrig ein. Das Gericht folgt seiner früheren Rechtsprechung bei Sperren von Twitter und Youtube.

Nutzer in der Türkei haben nach mehr als zweieinhalb Jahren wieder Zugriff auf die Online-Enzyklopädie Wikipedia. Die Regierung des Landes hebt die Sperre auf, nachdem der Oberste Gerichtshof der Türklei Ende 2019 entschieden hatte, dass die von der Regierung angeordnete Blockade gegen die Verfassung verstößt.

Wikipedia (Bild: Wikimedia Foundation)Im April 2017 war die Sperre in Kraft getreten. Die Regierung in Ankara hatte die Wikimedia Foundation als Betreiber von Wikipedia eine Schmierenkampagne vorgeworfen.

„Heute, am 19. Geburtstag von Wikipedia, erhalten wir Berichte, wonach der Zugang zu Wikipedia in der Türkei aktiv wiederhergestellt wird“, teilte die Wikimedia Foundation mit. “ Wir freuen uns, dass die Menschen in der Türkei wieder am größten globalen Gespräch über die Kultur und Geschichte der Türkei online teilnehmen können und machen Wikipedia weiterhin zu einer lebendigen Informationsquelle über die Türkei und die Welt.“

Wikimedia stehe für ein grundlegendes Recht auf einen Zugang zu Informationen ein. Man prüfe außerdem genau die Urteilsbegründung des Constitutional Court of Turkey. Zudem laufe weiterhin der Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. „Wir werden uns weiterhin für einen starken Schutz der Meinungsfreiheit im Internet in der Türkei und weltweit einsetzen.“

In der Türkei sind, wie in anderen Ländern auch, bestimmte Aussagen verboten. So können beispielsweise Beleidigungen des Staatsgründers Atatürk strafrechtlich verfolgt werden. Die Regierung des Landes wehrt sich außerdem immer wieder gegen Darstellungen, die Massaker und Todesmärsche in den Jahren 1915 und 1916 zur Zeit des Osmanischen Reichs als Völkermord an den Armeniern darstellen – so wie es auf Wikipedia der Fall ist.

Es war nicht das erste Mal, dass die Türkei „unliebsame“ Online-Angebot gesperrt hat. In der Vergangenheit traf es unter anderem den Videodienst Youtube und auch den Kurznachrichtendienst Twitter. In beiden Fällen urteilte der Oberste Gerichtshof ebenfalls, dass das Vorgehen der Regierung nicht verfassungsgemäß war.

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