Bericht: US-Behörden nutzen Standortdaten von mobilen Anzeigen für Covid-19-Forschung

Die Daten stehen offenbar der Seuchenbehörde CDC zur Verfügung. Sie sind anonymisiert und sollen Menschenansammlungen aufdecken. Behörden wollen aber auch herausfinden, ob sich Menschen an Beschränkungen des öffentlichen Lebens halten.

Über die US-Seuchenbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) erhalten US-Behörden offenbar Standortdaten von US-Bürgern, um die Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu erforschen. Das berichtet das Wall Street Journal unter Berufung auf nicht näher genannte Quellen.

Covid-19-Verbreitung Stand 31. März (Bild: CDC)Die Daten stammen demnach von mobilen Anzeigennetzwerken, die sich für die Standorte von Nutzern interessieren, um personalisierte Werbung auszuliefern. Die Standortdaten sollen lokalen und bundesstaatlichen Behörden sowie der US-Regierung zur Verfügung stehen.

Konkret sollen die Standortinformationen enthüllen, wo sich Menschen trotz freiwilliger Aufrufe sowie behördlicher Beschränkungen weiterhin in größeren Gruppen treffen. Die Behörden wollen auch herausfinden, inwieweit die Bürger der Empfehlung folgen, ihre Wohnungen und Häuser nicht zu verlassen, und wie sich das Virus auf den Einzelhandel auswirkt.

Einer Quelle zufolge soll mithilfe der Standortdaten ein Portal für bis zu 500 US-Städte eingerichtet werden. Es könnte Behörden helfen, über künftig Maßnahmen wie Sperrungen von Parks zu entscheiden. Es sollen aber auch Auflagen für Unternehmen geprüft werden.

Engadget berichtet unter Berufung auf das Wall Street Journal aber auch von Datenschutzbedenken. Die Standortinformationen seien zwar anonymisiert, trotzdem werde ein möglicher Missbrauch befürchtet. Die Bedenken beziehen sich unter anderem auf eine mögliche Nutzung nach dem Ende der Pandemie.

Auch hierzulande wird der Einsatz von Handydaten im Kampf gegen die Lungenkrankheit Covid-19 diskutiert. Laut Rheinischer Post fordert die FDP in dem Zusammenhang einen zurückhaltenden Umgang mit Handydaten. Eine App der öffentlichen Hand zur Aufschlüsselung von Infektionsketten müsse vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und auch dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft werden.

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