Der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaats Arizona hat eine Klage gegen Google eingereicht. Er wirft dem Internetkonzern vor, seine Nutzer bei der Sammlung von Standortdaten über ihre Smartphones getäuscht zu haben. So soll Google eine falsche Sicherheit vorgaukeln haben: Selbst, wenn ein Nutzer der Meinung sei, die Standortfunktion abgeschaltet zu haben, würden weiterhin Daten erfasst.
„Google sammelt detaillierte Informationen über seine Nutzer, einschließlich ihrer physischen Standorte, um die Nutzer für Werbung gezielt anzusprechen“, teilte Mark Broich, Chefankläger in Arizona, mit. „Häufig geschieht dies ohne die Zustimmung oder das Wissen der Nutzer.“
„Heute haben wir eine Klage wegen Verbraucherbetrug gegen Google wegen betrügerischer und unfairer Praktiken zur Erlangung von Standortdaten der Nutzer eingereicht, die Google dann für sein lukratives Werbegeschäft ausnutzt“, twitterte der Jurist zudem. Der Staat Arizona fordert demnach Schadenersatz in nicht genannter Höhe. Zuerst hatte die Washington Post über den Rechtsstreit berichtet.
Google verteidigte indes in einer Stellungnahme seine Richtlinien zur Sammlung von Standortdaten. „Der Generalstaatsanwalt und die für eine Erfolgshonorar arbeitenden Anwälte, die diese Klage einreichen, scheinen unsere Dienstleistungen falsch charakterisiert zu haben“, sagte Google-Sprecher Jose Castaneda. „Wir haben stets Datenschutzfunktionen in unsere Produkte eingebaut und robuste Kontrollen für Standortdaten bereitgestellt. Wir freuen uns darauf, die Dinge klarzustellen.“
Schon vor zwei Jahren hatte die Associated Press eine Untersuchung zur Sammlung von Standortdaten in Android durchgeführt. Das Ergebnis: Google verfolgt auch dann noch die Aufenthaltsorte seiner Nutzer, wenn sie den Standortverlauf deaktiviert haben. Das Abschalten des Standortverlaufs soll in erster Linie dazu führen, dass die Daten nicht mehr in der Timeline von Google Maps eingetragen werden.
Den gewünschten Effekt, nämlich Google von den Standortdaten abzuschneiden erzielt man demnach mit einer anderen Einstellung. Die Option zu den Web- und App-Aktivitäten kann über das Google-Konto pausiert werden. Google weist darauf hin, dass dann auch keine Personalisierung von Suchergebnissen und anderen Google-Diensten stattfinden kann.
Allerdings muss ein Nutzer diese Option zuerst finden, weswegen die Klage auch unterstellt, dass die Gestaltung der Android-Menüs irreführend ist. „Durch diese betrügerischen und unfairen Handlungen und Praktiken macht Google es für die Nutzer schwierig, wenn nicht gar unmöglich, die Sammlung von Standortinformationen durch Google wirksam abzulehnen, falls die Nutzer dies wünschen“, heißt es in der Klageschrift.
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