Die Europäische Kommission hat eine Klage von Spotify sowie eine andere eines namentlich nicht genannten E-Book-/Hörbuch-Vertriebshändlers aufgenommen und deswegen Kartellverfahren gegen Apple bezüglich des App Store begonnen. Die Untersuchungen von Apples App-Store-Regeln betreffen die Anwendung dieser Regeln auf alle Apps, die mit Apples eigenen Apps und Diensten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Wettbewerb stehen.
Der schwedische Musik-Streaming-Anbieter Spotify ist Wettbewerber von Apple Music und hat am 11. März 2019 eine Beschwerde wegen zwei Regelungen in Apples Lizenzvereinbarungen mit Entwicklern und den damit verbundenen App Store Review Guidelines sowie wegen ihrer Auswirkungen auf den Wettbewerb bei Musik-Streaming-Diensten eingereicht.
Es geht dabei um folgende Beschränkungen:
- Die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System „IAP“ für In-App-Käufe für den Vertrieb kostenpflichtiger digitaler Inhalte. Apple verlangt über IAP eine Provision von 30 Prozent auf alle Abonnementgebühren von den App-Entwicklern.
- Einschränkungen der Möglichkeiten der Entwickler, die Nutzer über alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren. Zwar erlaubt Apple seinen Nutzern, Inhalte wie Musik, E-Books und Hörbücher auch dann innerhalb der App zu konsumieren, wenn sie an anderer Stelle (z. B. auf der Website des App-Entwicklers) gekauft wurden, doch die Regeln hindern die Entwickler daran, die Nutzer über solche zumeist kostengünstigeren Kaufoptionen zu informieren.
Nach einer vorläufigen Untersuchung hat die Kommission Bedenken, dass Apples Beschränkungen den Wettbewerb zwischen Musik-Streaming-Diensten auf Apple-Geräten verzerren könnten. Die Wettbewerber von Apple haben entweder beschlossen, die Option eines In-App-Abonnements gänzlich einzustellen, oder ihre Abonnementpreise in der App angehoben und damit Apples Gebühr an die Verbraucher weitergegeben. In beiden Fällen war es ihnen nicht gestattet, Nutzer über alternative Abonnementmöglichkeiten außerhalb der App zu informieren.
Der IAP-Zwang scheint Apple bei Abonnements zudem die volle Kontrolle über die Kundenbeziehungen seiner Wettbewerber zu geben. Den Wettbewerbern werden dadurch wichtige Kundendaten vorenthalten, während Apple wertvolle Daten über die Tätigkeiten und Angebote seiner Wettbewerber erhalten kann.
Am 5. März 2020 reichte ein E-Book- und Hörbuchhändler, mit dem Apple über die Apple-Book-App im Wettbewerb steht, ebenfalls eine Beschwerde gegen Apple ein. Es geht um ein ähnliches Problem wie bei Spotify, allerdings hinsichtlich des Vertriebs von E-Books und Hörbüchern.
Die Kommission wird die möglichen Auswirkungen von Apples Geschäftspraxis im App-Store untersuchen, insbesondere in Bezug auf den Wettbewerb im Bereich Musik-Streaming und E-Books/Hörbücher. Diese Geschäftspraxis könnte letztlich den Verbrauchern schaden, da sie sie daran hindern könnte, mehr Kaufoptionen und niedrigere Preise wahrzunehmen.
Die zweite Kartelluntersuchung betrifft Apple Pay: Die Europäische Kommission will feststellen, ob das Verhalten von Apple in Zusammenhang mit Apple Pay gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt. Sie prüft insbesondere die Geschäftsbedingungen von Apple und seine sonstigen Maßnahmen zur Integration von Apple Pay in kommerzielle Apps und Websites auf iPhones und iPads, die Beschränkung des Zugangs zur NFC-Funktion (Nahfeldkommunikation) „tap and go“ auf iPhones auf Zahlungen in Online-Shops und Ladengeschäften sowie mutmaßliche Verweigerungen des Zugangs zu Apple Pay.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Mobile Zahlungsmöglichkeiten finden bei den Nutzern mobiler Geräte immer mehr Anklang und erleichtern Zahlungen in Online-Shops und Ladengeschäften. Diese rasche Entwicklung wird durch die Coronakrise weiter beschleunigt, da deshalb mehr Zahlungen online getätigt werden und in Geschäften das kontaktlose Bezahlen stärker genutzt wird. Apple legt offenbar Bedingungen für die Nutzung von Apple Pay in kommerziellen Apps und auf Websites fest. Außerdem stellt es die iPhone-Funktion „tap and go“ nur für Zahlungen mit Apple Pay bereit. Apple darf den Verbrauchern mit seinen Maßnahmen aber nicht die Vorteile der neuen Zahlungstechnologien vorenthalten. Diese müssen weiterhin von einer besseren Auswahl, höherer Qualität, Innovation und wettbewerbsbestimmten Preisen profitieren können. Wir werden daher die Verhaltensweisen von Apple im Zusammenhang mit Apple Pay und ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb auf den Prüfstand stellen.“
Nach einer vorläufigen Prüfung hat die Kommission Bedenken, dass die Geschäftsbedingungen von Apple und seine sonstigen Maßnahmen zur Integration von Apple Pay zum Kauf von Waren und Dienstleistungen über Apps und Websites auf iOS/iPadOS-Geräten den Wettbewerb verfälschen, die Auswahl verringern und die Innovationstätigkeit dämpfen könnten. Eine vollständige Prüfung wird dringlich und ergebnisoffen durchgeführt.
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