Europäisches Parlament will Gesichtserkennung bei Strafverfolgung verbieten

Das Europäische Parlament hat eine nicht bindende Resolution zum Verbot der Gesichtserkennung verabschiedet und unterstützt damit die Bestrebungen der Europäischen Kommission.

Das Europäische Parlament hat für eine Resolution gestimmt, die der Strafverfolgung den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen verbietet. In der Begründung des Entschließungsantrags heißt es, dass der Einsatz von KI durch die Strafverfolgungsbehörden derzeit verschiedene Risiken birgt: undurchsichtige Entscheidungsfindung, Diskriminierung, Eingriff in die Privatsphäre, Herausforderungen für den Schutz personenbezogener Daten, der Menschenwürde sowie der Meinungs- und Informationsfreiheit.

„Diese potenziellen Risiken werden im Bereich der Strafverfolgung und der Strafjustiz noch verschärft, da sie die Unschuldsvermutung, die Grundrechte auf Freiheit und Sicherheit des Einzelnen sowie auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren beeinträchtigen können“, so das Europäische Parlament.

Neben der Forderung nach einem Verbot der Gesichtserkennung zu Strafverfolgungszwecken wird in der Entschließung auch ein dauerhaftes Verbot der Strafverfolgung mittels automatischer Analyse anderer menschlicher Merkmale wie Gang, Fingerabdrücke, DNA, Stimme und anderer biometrischer und verhaltensbezogener Signale gefordert.

Mit der Verabschiedung der Entschließung brachte das Europäische Parlament ausdrücklich seine Besorgnis über Gesichtserkennungsdienste wie Clearview AI zum Ausdruck, die über eine Datenbank mit mehr als drei Milliarden Bildern verfügen, die illegal aus sozialen Netzwerken und anderen Teilen des Internets gesammelt wurden. Die Schlussabstimmung fiel mit 36 zu 24 Stimmen aus, wobei sich sechs Abgeordnete der Stimme enthielten.

Das Parlament hat die Entschließung zwar angenommen, sie ist jedoch nicht rechtsverbindlich. Allerdings arbeitet die Europäische Union gerade an neuen KI-Vorschriften, die sowohl für den öffentlichen als auch den privaten Sektor gelten sollen.

Gleichzeitig bereitet die Europäische Kommission (EK) Berichten zufolge eine kartellrechtliche Anklage gegen Apple in Bezug auf sein Apple-Pay-System vor, wie Reuters berichtete. Die Anklage bezieht sich angeblich darauf, dass Apple nur den NFC-Chip in iPhones und iPads für Apple Pay verwenden darf. Die EU-Kommission ist Berichten zufolge besorgt darüber, dass Apple Konkurrenten den Zugang zum Bezahlsystem verweigert hat.

Die EU-Kommission untersucht seit Juni letzten Jahres, ob Apples Integration von Apple Pay in Apps und Websites gegen EU-Wettbewerbsregeln verstößt.

Themenseiten: EU

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Europäisches Parlament will Gesichtserkennung bei Strafverfolgung verbieten

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *