Der Einsatz von Peil- sowie GPS-Sendern ist verboten und gilt als Straftat. Bereits im Jahr 2013 gab es ein entsprechendes Urteil (Az. 1 StR 32/13) des Bundesgerichtshofs. Ausnahmen gelten für einige wenige Fälle und erfordern gemäß § 100 f StPO zwingend die Anordnung durch einen Richter. Nur wenn Gefahr in Verzug ist, kann diese auch durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei erfolgen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass misstrauische Eheleute oder Firmenchefs Abhörgeräte einsetzen. Auch Kriminelle und Betrüger schrecken nicht vor deren Nutzung zurück.
Ohne triftigen Grund keine Abhörung
Die oben erwähnte Richteranordnung gilt ausschließlich für das Abhören und Aufzeichnen von nicht öffentlichen Äußerungen eines Verdächtigen außerhalb einer Wohnung. Grundvoraussetzung ist, dass dieser einer schweren Tat verdächtigt wird. Darüber hinaus dürfen anderweitige Ermittlungen nur wenig erfolgversprechend oder müssen wesentlich erschwert sein. Zu den möglichen Straftaten, für die ein sogenannter kleiner Lauschangriff von einem Richter angeordnet werden kann, zählen:
- Mord
- Totschlag
- Bandendiebstahl
- Raub
- sexueller Missbrauch von Kindern
- Hochverrat
Weiterhin gibt es den großen Lauschangriff, der laut § 100 c StPO nur bei besonders schweren Taten und unverhältnismäßig schweren Ermittlungen möglich ist. Ähnlich strengen Anforderungen unterliegt nach § 100 a StGB auch die Überwachung der Telekommunikation.
Problemloser Erwerb von Abhörgeräten
Die illegale Nutzung von Abhörgeräten wird uns Menschen leicht gemacht. So gehören beispielsweise auch Babyphones dazu, die selbstverständlich problemlos erworben werden können. Gleiches gilt für GSM Wanzen. Einige Eltern ziehen diese der klassischen Variante vor, da sie über eine deutlich größere Reichweite verfügen. Aufgrund der Tatsache, dass viele Abhörgeräte auch legal nutzbar sind, werden sie uneingeschränkt an jeden Kunden verkauft.
Auch wenn die Digitalisierung vor allem mit unzähligen Vorteilen für unser Privat- und Berufsleben einhergeht, birgt sie auch viele neue Risiken. Hackerangriffe sind heute leider keine Seltenheit mehr. Betroffen sind nicht nur staatliche Institutionen wie Ministerien, sondern auch zahlreiche Privatleute. Ebenso wie die Cyberkriminalität sich immer mehr ausbreitet, sind auch steigende Zahlen im Bereich des illegalen Einsatzes von Abhörgeräten zu verzeichnen.
GPS-Überwachung im Auto
Ob eifersüchtige Ehepartner oder argwöhnische Firmenbosse, sie entscheiden sich häufig für die Nutzung von GPS-Trackern zur heimlichen Ortung von Fahrzeugen. Die kleinen Geräte sind unkompliziert zu handhaben, in der Regel beinhalten diese eine SIM-Karte zur Signalsendung. Sie liefern rund um die Uhr detaillierte Informationen über die Position des Autos. Es gibt jedoch auch noch viele weitere alternative Objekte für die Platzierung in einem Pkw, darunter:
- GSM Wanzen
- Peilsender
- Handy mit GPS
Sicheres Auffinden von Abhörgeräten durch Detekteien
Wer den Verdacht hat, abgehört zu werden, ist als Laie vor eine große Herausforderung gestellt. Es kommt äußerst selten vor, dass die Manipulation an einem Fahrzeug erkannt wird. Insbesondere Nutzer von Abhörgeräten, die sich mit dem Thema gut vertraut gemacht haben, verfügen häufig über einen reichen Schatz an raffinierten Methoden. Das Anbringen eines winzigen GPS-Trackers im Radkasten, am Tank oder dem Autounterboden, wie wir es aus dem Fernsehen oder Kino kennen, ist out. Selbst eine gründliche, visuelle Suche in den klassischen Verstecken bringt daher oft kein positives Ergebnis.
Besonders schwierig ist es, wenn der Anschluss von GPS-Trackern an das Elektrosystem eines Fahrzeuges vorgenommen wurde. Mit etwas Erfahrung ist dieser Vorgang in wenigen Minuten erledigt, Suchende haben kaum eine Chance, sie zu entdecken. Bei einem begründeten Verdacht sollte man, z.B. die Detektei Lentz mit Ihrer Detektei in Stuttgart in Erwägung ziehen. Professionelle Mitarbeiter haben die Möglichkeit, unter Zuhilfenahme modernster Technik wie zum Beispiel spezielle Such- und mobile Röntgengeräte sowie Endoskopkameras Autos komplett zu durchleuchten. Sollte ein GPS-Tracker installiert sein, wird er auf diesem Weg mit Sicherheit entdeckt.
Sind Wanzenfinder hilfreich?
Im Handel gibt es Wanzenfinder, für die man jedoch einen verhältnismäßig hohen Geldbetrag auf den Tisch legen muss. Bei vielen Experten stehen sie in der Kritik, einige Hersteller werden von ihnen sogar als Scharlatane bezeichnet. Wer sich auf sie verlässt, ist oft verlassen – d.h. in diesem Fall, man wiegt sich durch ein negatives Ergebnis in Sicherheit, es wird jedoch jedes gesprochene Wort abgehört. Als eine seriöse Lauschabwehr gilt er nicht.
Mit einem Wanzenfinder lässt sich nur ein kleiner Teil der auf dem Markt erhältlichen Abhörgeräte auffinden. Es besteht somit keine Garantie, dass Wohnräume und Co. tatsächlich komplett frei von derartigen Produkten sind. Eine kompetente Detektei setzt zwar auch teilweise Wanzenfinder ein, jedoch sind sie nur ein Bestandteil von einer Vielzahl an Alternativen. Das bedeutet, zeigt er Wanzenfreiheit an, werden weitere ausgefeilte Systeme herangezogen, die für höchstmögliche Sicherheit im Abhörschutz stehen.
Erste Schritte zum selbstständigen Auffinden von Abhörgeräten
Die Einschaltung einer Detektei garantiert die besten Erfolge, jedoch kann jeder selbst zunächst einmal auf verschiedene Dinge achten. Wer sich belauscht fühlt, hat folgende Möglichkeiten:
- fremde Geräusche – nicht alle Abhörgeräte arbeiten geräuschlos, möglicherweise gehen sie mit einem Klicken oder leisem Surren einher; bestenfalls konzentriert man sich in den Abendstunden oder nachts auf ungewöhnliche Geräusche
- unbekannte Objekte – das Augenmerk sollte auf Lampen, Rauchmelder und ähnlichem liegen, darüber hinaus auf deplatziert wirkenden Dekorationen und Objekten; auch Kabel, die ins Nichts zu führen scheinen, sollten näher betrachtet werden
- HF-Detektor – er sucht nach Funkwellen und führt Suchende zu möglichen Übertragungsgeräten wie beispielsweise Mikrofone; nähert man sich einem „verwanzten“ Projekt, zeigt er dieses durch ein Geräusch an
Abbildung 1: Pixabay.com © geralt CCO Public Domain
Abbildung 2: Pixabay.com © Sammy-Sander CCO Public Domain
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