Das EU-Parlament gibt bekannt: Mit der vorläufigen Einigung über die geänderte Funkanlagenrichtlinie wird eine einheitliche Ladelösung für bestimmte elektronische Geräte eingeführt. Diese Rechtsvorschrift ist Teil der umfassenderen Bemühungen der EU, Produkte in der EU nachhaltiger zu gestalten, den Elektroschrott zu reduzieren und das Leben der Verbraucher zu erleichtern.
Nach den neuen Vorschriften brauchen die Verbraucher nicht mehr bei jedem Kauf eines neuen Geräts ein anderes Ladegerät und Kabel, sondern können ein einziges Ladegerät für alle ihre kleinen und mittelgroßen tragbaren elektronischen Geräte verwenden. Mobiltelefone, Tablets, E-Reader, Ohrhörer, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen und tragbare Lautsprecher, die über ein Kabel aufgeladen werden können, müssen unabhängig von ihrem Hersteller mit einem USB-Typ-C-Anschluss ausgestattet sein. Auch Laptops müssen bis 40 Monate nach dem Inkrafttreten an die Anforderungen angepasst werden.
Auch die Ladegeschwindigkeit wird für Geräte, die das Schnellladen unterstützen, harmonisiert, so dass die Nutzer ihre Geräte mit jedem kompatiblen Ladegerät mit der gleichen Geschwindigkeit aufladen können.
Bessere Information und Auswahl für die Verbraucher
Die Verbraucher werden klare Informationen über die Ladeeigenschaften neuer Geräte erhalten, so dass sie leichter feststellen können, ob ihre vorhandenen Ladegeräte kompatibel sind. Die Käufer werden auch wählen können, ob sie neue elektronische Geräte mit oder ohne Ladegerät kaufen wollen.
Diese neuen Verpflichtungen werden zu einer stärkeren Wiederverwendung von Ladegeräten führen und den Verbrauchern helfen, bis zu 250 Millionen Euro pro Jahr für unnötige Ladegerätekäufe einzusparen. Ausrangierte und nicht verwendete Ladegeräte machen schätzungsweise 11.000 Tonnen Elektroschrott pro Jahr aus.
Da sich die drahtlose Ladetechnologie immer mehr durchsetzt, wird die Europäische Kommission ermächtigt, so genannte delegierte Rechtsakte über die Interoperabilität von Ladelösungen auszuarbeiten.
Der Berichterstatter des Parlaments Alex Agius Saliba (S&D, MT) sagte: „Heute haben wir das gemeinsame Ladegerät in Europa Wirklichkeit werden lassen! Die europäischen Verbraucher waren lange Zeit frustriert, weil sie mit jedem neuen Gerät eine Vielzahl von Ladegeräten benötigten. Jetzt können sie ein einziges Ladegerät für alle ihre tragbaren elektronischen Geräte verwenden. Wir sind stolz darauf, dass neben Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörern und Headsets, tragbaren Videospielkonsolen und tragbaren Lautsprechern auch Laptops, E-Reader, Ohrstöpsel, Tastaturen, Computermäuse und tragbare Navigationsgeräte einbezogen sind. Außerdem haben wir Bestimmungen über das kabellose Aufladen als nächste Stufe der Aufladetechnologie sowie verbesserte Informationen und Kennzeichnungen für die Verbraucher hinzugefügt“.
Die nächsten Schritte
Nach der Sommerpause müssen das Parlament und der Rat das Abkommen förmlich genehmigen, bevor es im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Das Abkommen tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft, und seine Bestimmungen werden nach 24 Monaten anwendbar sein. Die neuen Vorschriften gelten nicht für Produkte, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den Markt gebracht wurden.
Hintergrund
In den vergangenen zehn Jahren hat das Parlament die Kommission immer wieder aufgefordert, einen Vorschlag für eine gemeinsame Ladelösung vorzulegen. Der Legislativvorschlag wurde am 23. September 2021 eingebracht.
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