Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen PayPal eingeleitet. Die Behörde untersucht Vorwürfe, wonach der Bezahldienstleister Wettbewerber behindert und den Preiswettbewerb beschränkt haben soll. Konkret geht es um die in den Nutzungsbedingungen von PayPal festgelegten „Regeln zu Aufschlägen“ und zur „Darstellung von PayPal“.
Laut einer Pressemitteilung des Bundeskartellamts schreibt PayPal Händlern vor, dass sie Waren und Dienstleistungen nicht günstiger anbieten dürfen, falls ein Kunde eine für die Bezahlung günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählt. Auch untersagt PayPal, dass Verkäufer eine bevorzugte Zahlungsmethode kenntlich machen oder „deren Nutzung für die Kunden komfortabler gestalten“.
Bundeskartellamt unterstellt marktbeherrschende Stellung
Die Wettbewerbshüter wollen nun prüfen, ob PayPal aufgrund einer marktbeherrschenden Stellung Verkäufer dazu zwingt, unterschiedliche hohe Kosten von Zahlungsmethoden über Aufschläge oder Rabatte bei ihrer Preisgestaltung zu berücksichtigen. Unter anderem beruft sich das Bundeskartellamt dabei auf Studien, wonach PayPal in Deutschland der führende Anbieter für Online-Zahlungen ist – und zugleich auf einer der teuersten Online-Zahlungsdienste.
Darüber hinaus verweist das Bundeskartellamt auf die Europäischen Zahlungsdienstrichtlinie. Sie untersagt „separate Entgelte für bestimmte Zahlungsmethoden, von denen angenommen wird, dass die relativ kostengünstig sind“. Der Bundesgerichtshof habe jedoch im März 2021 entschieden, dass PayPal „nicht in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift fällt“. Verkäufer wären im Fall von PayPal also berechtigt, höhere Kosten für Zahlungen per PayPal über einen Aufschlag an Kunden weiterzugeben – was PayPal über seine Nutzungsbedingungen ausdrücklich untersagt.
„Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen. Wir werden jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukommt und in wie weit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten“, wird Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, in einer Pressemitteilung zitiert. „Marktmächtige Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen. Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen.“
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