Bevor Einspruch gegen eine Nachzahlung im Steuerbescheid eingereicht wird, ist es wichtig zu überprüfen, ob die Forderung des Finanzamtes gerechtfertigt ist. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, den Steuerbescheid lesen und verstehen zu können.
Egal ob in Papierform oder elektronisch per ELSTER: Der Steuerbescheid ist grundsätzlich immer gleich aufgebaut. Auf der ersten Seite finden sich die folgenden Informationen:
– Persönliche Daten wie die Adresse und die Bankverbindung
– Steuernummer
– Betrag der Erstattung bzw. der Nachzahlung
– Bankverbindung des Finanzamtes (im Falle einer Nachzahlung)
Auf den weiteren Seiten werden alle Einkünfte sowie die genaue Berechnung der Steuer aufgelistet. Bei Abweichungen werden diese unter dem Punkt „Erläuterungen“ erklärt und begründet.
Bei der Überprüfung des Steuerbescheids werden die Daten mit jenen aus der Einkommenssteuererklärung verglichen. So ist schnell zu erkennen, wo es zu Abweichungen gekommen ist.
Im ersten Schritt sollten dabei alle Einkunftsarten überprüft werden. Das Augenmerk sollte in diesem Fall darauf gerichtet werden, ob die Höhe der Einkünfte auf dem Steuerbescheid mit jenen aus der Steuererklärung übereinstimmen.
Danach werden die Steuerfreibeträge und die Kinderfreibeträge sowie die Anrechnung von Steuervorauszahlungen und die Festsetzung der Vorauszahlungen überprüft. Auch bei den Werbungskosten und Sonderausgaben könnte eventuell ein Fehler lauern.
Wenn es zu Abweichungen kommt, finden sich diese in der Regel in den Erläuterungen zum Steuerbescheid. Ist das nicht der Fall, so ist das bereits ein Grund, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.
Das Wichtigste ist, dass der Einspruch rechtzeitig erfolgt. Grundsätzlich beträgt die Frist einen Monat. Fällt das Datum auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so wird die Frist bis zum nächsten Werktag verlängert.
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid sollte schon aus Eigeninteresse immer gut und verständlich begründet werden. Denn dadurch erleichtert sich auch die Aufgabe des jeweiligen Sachbearbeiters, die Richtigkeit des Einspruchs festzustellen. Zudem muss klar hervorgehen, dass es sich um einen Einspruch handelt. Deshalb sollte das Wort „Einspruch“ darin auf jeden Fall zu finden sein, idealerweise im Betreff.
Eine bestimmte Form für den Einspruch gegen den Steuerbescheid schreibt das Finanzamt nicht vor. Allerdings sollte der Einspruch schriftlich erfolgen. Übermittelt werden kann er im Anschluss daran per E-Mail oder mit der Post. Wer möchte, kann auch persönlich beim Finanzamt vorstellig werden.
Besonders einfach funktioniert der Einspruch jedoch für all jene, die bereits ihre Steuererklärung mit einer Steuersoftware an das Finanzamt geschickt haben. Denn die haben die Möglichkeit, auch den Einspruch mit Hilfe der Software zu bearbeiten und zu versenden.
Wer seine Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt hat, wird nach einiger Zeit per E-Mail darüber informiert, dass der Steuerbescheid in der Steuersoftware oder im ELSTER-Konto zur Verfügung steht und abgerufen werden kann.
Dabei ist Vorsicht vor Phishing-Kampagnen geboten. Wenn etwa Passwörter per E-Mail abgefragt werden oder sich Attachments zum Öffnen in der Nachricht befinden, handelt es sich dabei keinesfalls um die offizielle Benachrichtigung des Finanzamtes. Diese E-Mails sollten im besten Falle gar nicht erst geöffnet werden und in den Spam-Filter wandern.
Wurde die Steuererklärung mit ELSTER erstellt, so findet sich dort nach einem Klick auf „Alle Formulare“ auch das Formular „Einspruch“. Der große Vorteil bei dieser Methode ist, dass dabei im Gegensatz zum postalischen Versand oder dem Einspruch per E-Mail die Gewissheit besteht, dass das Dokument auch tatsächlich beim richtigen Empfänger ankommt. Auch die Aussetzung der Vollziehung kann auf dieser Seite im Rahmen des Einspruchs gleich beantragt werden.
Die Steuererklärung beziehungsweise der Einspruch gegen den Steuerbescheid muss nicht zwingend direkt in ELSTER erfolgen. Oftmals hat eine Steuersoftware eine Schnittstelle zu ELSTER und kann die einzelnen Aufgaben, die damit durchgeführt werden, ebenfalls übernehmen. Viele dieser Programme sind dazu in der Lage, ein rechtssicheres Einspruchsschreiben gegen den Steuerbescheid zu generieren und diesen nach Freigabe des Users automatisch über die ELSTER-Schnittstelle zu versenden.
Auf der offiziellen Webseite von ELSTER findet sich unter dem Menüpunkt „Weitere Softwareprodukte“ eine Liste von Steuersoftwares, die unterschiedliche Formulare und Funktionen unterstützen. Um zu sehen, ob die eigene Steuersoftware dazu in der Lage ist, einen Einspruch durchzuführen, muss zunächst das entsprechende Betriebssystem und im Anschluss daran die Option „Einspruch“ ausgewählt werden. Nach einem Klick auf „Anzeigen“ wird eine Liste der entsprechenden Softwareprodukte angezeigt.
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