Digital Markets Act: EU-Kommission benennt Torwächter

Auf der Liste stehen sechs Unternehmen: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft. Betroffen sind unter anderem die Dienste und Plattformen Google Search, Facebook, LinkedIn, Android, iOS und Chrome.

Die Europäische Kommission hat die Unternehmen und Dienste benannt, die sie im Rahmen des Gesetztes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) als Torwächter (Gatekeeper) einstuft. Gegen die Einstufung bestimmter Dienste haben bisher Apple und Microsoft Beschwerde eingelegt.

Als Torwächter bezeichnet die EU Unternehmen, die „zentrale Plattformdienste“ bereitstellen, die „ein wichtiges Zugangstor für Verbraucher darstellen“. Dazu zählt die Kommission nun die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft.

Beschwerden laufen zu Bing, Edge und iMessage

Einen Torwächter-Status haben zudem nach Ansicht der EU die sozialen Netzwerke TikTok, Facebook, Instagram und LinkedIn, die Kommunikationsdienste WhatsApp und Facebook Messenger, Youtube, Google Search, Google Maps, Google Play, Google Shopping, Amazon Marketplace, Apple App Store und Meta Marketplace. Außerdem sind die Betriebssysteme Android, iOS und Windows sowie die Browser Chrome und Safari betroffen. Auch die Werbedienste von Google, Amazon und der Facebook-Mutter Meta sollen die Kriterien erfüllen.

Zu dieser Liste, je nach Ausgang des Beschwerdeverfahrens, könnten noch iMessage von Apple sowie Bing, Edge und die Werbeplattform von Microsoft hinzukommen. Hierzu laufen derzeit Marktermittlungen der EU-Kommission, um die Argumente der Beschwerdeführer zu prüfen. Die Untersuchung soll innerhalb von fünf Monaten abgeschlossen sein.

Bei drei weiteren Diensten kam die EU zu dem Ergebnis, dass sie zwar die Schwellenwerte für die Einstufung erreichen, die Betreiber jedoch ausreichende Gründe vorgelegt hätten, dass die Dienste kein Zugangstor für zentrale Plattformdienste sind: die E-Mail-Dienste Google Gmail, Microsoft Outlook.com und der Browser Samsung Internet.

Die Auflagen des Gesetzes müssen die Anbieter nun innerhalb von sechs Monaten erfüllen. Apple könnte dadurch beispielsweise gezwungen sein, alternative App-Marktplätze für iOS zuzulassen. Zudem müssen Hersteller ihren Kunden künftig ermöglichen, vorinstallierte Software oder Apps zu deinstallieren. Auch dürfen Nutzer zum Zwecke gezielter Werbung nur noch mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung nachverfolgt werden. Das würde unter anderem Facebooks Werbegeschäft betreffen.

Themenseiten: Amazon, Android, Apple, Browser, EU-Kommission, Facebook, Google, Microsoft, Regulierung, Soziale Netze, Suchmaschine, Verbraucherschutz, iOS

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