Ab 2024 müssen Krankenkassen ihren Versicherten digitale Identitäten anbieten. Grundlage ist das Digitale-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG). „Die digitale Identität im Gesundheitswesen – die GesundheitsID – garantiert Sicherheit und sorgt für mehr Komfort bei digitalen Gesundheitsdiensten. Die Versicherten haben damit einen Zentral-Schlüssel für Gesundheitsanwendungen wie die elektronische Patientenakte, das E-Rezept und weitere digitale Gesundheitsanwendungen in ihrer Hand“, sagt Gematik-Chef Markus Leyck Dieken.
Dritte können keine Daten einsehen
Das ID-Wallet-System hat die Telekom-Tochter T-Systems gemeinsam mit Verimi in enger Abstimmung mit der gematik entwickelt. Alle Daten liegen auch während der Verarbeitung verschlüsselt auf einer sicheren und souveränen T-Systems-Cloud in Deutschland. Die Telekom verfolgt dabei den sogenannten „Confidential Computing“-Ansatz, der Daten für Dritte – auch T-Systems und Vermin selbst – nicht einsehbar macht.
Die Barmer hatte T-Systems 2022 beauftragt, für ihre rund 8,7 Millionen Versicherten digitale Identitäten bereitzustellen und zu verwalten. „Die digitale Identität hat eine große Bedeutung für die Versicherten der Barmer und für uns als Krankenkasse. Sie wird das Tor zu den digitalen Services sein, mit dem wir neue Standards für den Schutz sensibler Daten setzen. Aus diesem Grund haben wir den Prozess hin zur Zulassung intensiv begleitet“, sagt Barmer-Chef Siegmar Nesch.
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