App-Marktplätze: EU leitet Wettbewerbsverfahren gegen Apple ein

Es geht um die Auflagen für die Weiterleitung von Verbrauchern zu Angeboten außerhalb des Apple App Store. Die EU nimmt auch Apples Core Technology Fee ins Visier.

Die EU-Kommission wirft Apple Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA) vor. Das Unternehmen aus Cupertino soll App-Entwickler in ihren Möglichkeiten einschränken, Verbraucher über Angebote und Inhalte in alternativen App-Marktplätzen zu informieren.

Darüber hinaus leitete die Kommission nach eigenen Angaben ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Apple ein. Es richtet sich gegen die vertraglichen Auflagen, die App-Entwickler und Drittanbieter von App-Stores für iOS erfüllen müssen.

Apples Vertragsbedingen soll es Entwicklern und Marktplatzbetreibern lediglich erlauben, Kunden über Links auf eine Website zu führen, die einen Vertragsabschluss mit einem Verbraucher ermöglicht. Zudem soll Apple App-Entwicklern untersagen, über diese sogenannten Link-Outs mit Kunden zu kommunizieren oder Angeboten zu bewerben. Auch die Auswahl der Vertriebskanäle schränke Apple ein.

Die EU bestätigte zwar, dass Apple eine Gebühr von Entwicklern für die Akquisition neuer Kunden erheben könne, die von Apple geforderten Gebühren seien allerdings höher als notwendig. Als Beispiel nennt die EU eine Regelung, wonach eine Provision für alle Käufe von digitalen Waren oder Diensten innerhalb von sieben Tagen nach Nutzung eines Link-Out in einer App fällig wird.

„Heute ist ein sehr wichtiger Tag für die wirksame Durchsetzung des DMA: wir haben vorläufige Ergebnisse an Apple geschickt“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Unser vorläufiger Standpunkt ist, dass Apple die Lenkung nicht vollständig zulässt. Steering ist der Schlüssel, um sicherzustellen, dass App-Entwickler weniger abhängig von den App-Stores der Gatekeeper sind und dass die Verbraucher bessere Angebote wahrnehmen können. Wir haben auch ein Verfahren gegen Apple eingeleitet, das sich auf die so genannte Core-Technology-Gebühr und verschiedene Regeln für die Zulassung von App-Stores von Drittanbietern und Sideloading bezieht. Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind bestrebt, Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt.“

Themenseiten: Apple, Apps, Appstore, Kartell

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu App-Marktplätze: EU leitet Wettbewerbsverfahren gegen Apple ein

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *