Pay or Consent: EU geht gegen Facebook-Mutter Meta vor

Das neue Abomodell für Facebook und Instagram verstößt offenbar gegen den Digital Markets Act. Die EU fordert eine gleichwertige Option für beide sozialen Netze, die weniger personalisiert ist.

Die Europäische Union geht nun auch gegen die Facebook-Mutter Meta vor. Auslöser ist das für Facebook und Instagram eingeführte Abomodell, das Nutzer vor die Wahl stellt, entweder der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke zuzustimmen oder ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen. Brüssel sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA).

Wie die EU-Kommission mitteilt, wurde Meta nun über die vorläufigen Feststellungen in Kenntnis gesetzt. Nach Ansicht der EU-Kommission zwingt das Abomodell Nutzer dazu, „in die Zusammenführung ihrer personenbezogenen Daten einzuwilligen“. Eine „weniger personalisierte, aber gleichwertige Version“ von Facebook und Instagram werde ihnen indes verwehrt.

Das Gesetz über digitale Märkte sieht laut EU jedoch vor, dass Torwächter – zu denen Meta gehört – die Einwilligung von Nutzern für die Zusammenführung ihrer personenbezogenen Daten einholen muss. Wird die Zustimmung verweigert, sollen Nutzer Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative erhalten. „Torwächter dürfen den Dienst oder bestimmte Funktionalitäten nicht von der Einwilligung der Nutzer abhängig machen“, teilte die EU-Kommission mit.

Das sogenannte „Pay or consent“-Modell führte Meta für Facebook und Instagram als Reaktion auf die gesetzlichen Änderungen in der EU ein. Die Kommission beanstandet nun unter anderem, dass das Modell Nutzern nicht erlaubt, ihr Recht auf freie Einwilligung in die Zusammenführung ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.

Bereits kurz nach Einführung des Modells reichte die Datenschutzorganisation Noyb im November 2023 eine Beschwerde gegen Meta ein. Im Mai 2024 folgte eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale NRW.

Die EU hatte ihr Verfahren am 25. März eingeleitet. Es soll innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden. Sollte die Kommission nach Abschluss ihrer Untersuchungen eine Zuwiderhandlung feststellen, könnte sie eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes gegen Meta verhängen.

Themenseiten: EU-Kommission, Facebook, Meta, Regulierung, Soziale Netze, Verbraucherschutz

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Pay or Consent: EU geht gegen Facebook-Mutter Meta vor

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *