Apple und EU legen Streit um NFC und Apple Pay bei

Der iPhone-Hersteller macht umfangreiche Zusagen zur Öffnung seiner NFC-Technik für kontaktloses Bezahlen. Die EU-Kommission wiederum erklärt die Zusagen für rechtlich bindend.

Die Europäische Kommission hat das Wettbewerbsverfahren gegen Apple in Bezug auf die Nutzung von NFC für kontaktloses Bezahlen mit iPhones beendet. Dafür wurden die Verpflichtungsangebote des iPhone-Herstellers zur Öffnung der technischen Funktionen rund um NFC und „Tap and go“ für „rechtlich bindend“ erklärt.

Die Kommission hatte bemängelt, dass Apple Pay die einzige mobile Geldbörse für iPhones ist, die auf die NFC-Hardware- und Software zugreifen kann. Daraus ergab sich der Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Apple habe versucht, Konkurrenten von Apple Pay vom Markt auszuschließen – zum Nachteil von iPhone-Nutzern.

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hatte Apple ursprünglich angeboten, Drittanbietern kostenlos Zugang zur NFC-Technik von iOS-Geräten zu gewähren. Auch sollen Nutzern in der Lage sein, Zahlungs-Apps von Drittanbietern als Standard-App für Zahlungen festzulegen. Zudem sicherte Apple einen Zugang zu Authentifizierungstools wie Fingerabdruck, Gesichtserkennung und Gerätekennwort zu.

Nach Markttests und Konsultation von interessierten Dritten durch die Kommission machte Apple weitere Zusagen. Unter anderem verzichtet das Unternehmen nun darauf, dass Entwickler von Zahlungs-Apps über eine Lizenz als Zahlungsdienstleister oder eine verbindliche Vereinbarung mit einem Zahlungsdienstleister verfügen müssen. Auch soll das Verfahren vereinfacht werden, mit dem Nutzer eine Drittanbieter-App zu Standard-Zahlungs-App machen können.

„Mit diesen endgültigen Verpflichtungszusagen von Apple werden die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich der Beschränkung des Zugangs von Entwicklern mobiler Geldbörsen Dritter zu NFC-Zahlungen in Geschäften für iOS-Nutzer im EWR durch Apple ausgeräumt. Daher hat sie beschlossen, die Verpflichtungen für Apple rechtsverbindlich zu machen“, teilte die EU-Kommission mit.

Die Verpflichtungen bleiben zehn Jahre lang in Kraft und gelten für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Ihre Umsetzung wird von einem von Apple benannten Überwachungstreuhänder überwacht, der der Kommission über den gesamten Zeitraum hinweg Bericht erstattet.

Themenseiten: Apple, EU-Kommission, Kartell, NFC, iOS, iPhone, kontaktloses Bezahlen

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