Google in den USA wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Laut Urteil hält Google seine Vormachtstellung durch Exklusivvereinbarungen aufrecht. Google soll seine Marktmacht auch nutzen, um die Wettbewerbsmöglichkeiten der Konkurrenten einzuschränken.

Die US-Regierung hat sich im Kartellstreit mit Google durchgesetzt. Ein Bezirksgericht in der US-Hauptstadt Washington sieht es als erwiesen an, dass Google durch Zahlungen an Partner seine dominierende Stellung im Suchmarkt gestärkt und gesichert und den Wettbewerb behindert hat.

Im Mittelpunkt der Entscheidung stehen die Vertriebsvereinbarungen, mit denen sich Google die Voreinstellung seiner Suchmaschine in Browsern und auf mobilen Geräten sichert. Googles Partner wie Apple, Samsung und Mozilla erhalten Zahlungen, zum Teil in Milliardenhöhe, aber auch dafür, dass sie keine ähnlichen Vereinbarungen mit Mitbewerbern von Google abschließen. „Die Vertriebsvereinbarungen von Google schotten einen erheblichen Teil des Marktes für allgemeine Suchdienste ab und beeinträchtigen die Wettbewerbsmöglichkeiten der Konkurrenten“, schreibt der vorsitzende Richter Amit Mehta in dem 286-seitigen Gerichtsurteil.

Die Monopolisierung der Markts habe es Google außerdem erlaubt, die Preise für Online-Anzeigen stetig zu erhöhen. „In der Verhandlung wurde eindeutig nachgewiesen, dass die Monopolmacht von Google, die durch die Exklusivvertriebsvereinbarungen aufrechterhalten wird, Google in die Lage versetzt hat, die Preise für Textanzeigen ohne nennenswerten Wettbewerbsdruck zu erhöhen“, ergänzte Mehta.

Google kündigte indes an, gegen das Urteil vorzugehen. „Im weiteren Verlauf dieses Prozesses werden wir uns weiterhin darauf konzentrieren, Produkte zu entwickeln, die von den Menschen als hilfreich und benutzerfreundlich empfunden werden“, sagte Kent Walker, Präsident von Google Global Affairs, in einer Erklärung, die dem Wirtschaftsdienst Bloomberg vorliegt.

Bisher hat das Gericht keine Sanktionen gegen Google verhängt. Diese könnten sich nicht nur negativ auf Googles Geschäfte, sondern auch auf die Einnahmen einiger Partner auswirken. Vor allem Mozilla, Entwickler des Browsers Firefox, ist finanziell auf die Zahlungen aus dem Suchabkommen mit Google angewiesen. Die in der EU durchgesetzte Suchmaschinenauswahl, die Google zumindest auf Android-Geräten während der Ersteinrichtung präsentieren muss, hatte indes bisher keinen spürbaren Einfluss auf Googles Anteil am Suchmarkt.

Themenseiten: Gerichtsurteil, Google, Kartell, Suchmaschine

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