Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat dem Videokonferenzanbieter Zoom zwei IT-Sicherheitskennzeichen verliehen. Ausgezeichnet wurden die Dienste Zoom Workplace Basic und Zoom Workplace Pro.
Mit den Sicherheitskennzeichen bestätigt das BSI, dass die Dienste grundlegende IT-Sicherheitsanforderungen erfüllen. Grundlage für das Kennzeichen ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt laut BSI Mindestanforderungen wie Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherer Rechenzentrumsbetrieb sowie aktuelle Verschlüsselungstechnologien vor.
„Wir gratulieren Zoom zur Erteilung zweier IT-Sicherheitskennzeichen“, sagte BSI-Vizepräsident Dr. Gerhard Schabhüser: „Der Videokonferenzdienste-Anbieter leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Transparenz bei der IT-Sicherheit von Videokonferenzdiensten und setzt ein klares Zeichen für die Branche, angemessene Sicherheitsanforderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher umzusetzen.“
Das IT-Sicherheitskennzeichen soll Verbrauchern dabei helfen, sich beim Kauf von vernetzten Geräten oder bei der Nutzung digitaler Dienste zu orientieren. Es signalisiert, dass ein Produkt grundlegende IT-Sicherheitsanforderungen erfüllt. Hersteller und Anbieter können das Kennzeichen aktuell für mobile Endgeräte, smarte Verbrauchergeräte, Breitbandrouter, E-Mail-Dienste sowie Videokonferenzdienste beantragen. Als erster Anbieter erhielt die Berliner OpenTalk GmbH im Juli 2024 das IT-Sicherheitskennzeichen für Videokonferenzdienste.
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