Apple droht Ärger mit dem Bundeskartellamt

Die Wettbewerbshüter nehmen Apples App Tracking Transparency Framework ins Visier. Sie werfen Apple vor, damit Apps von Drittanbietern bei der Nutzung von Daten für Werbezwecken zu benachteiligen.

Das Bundeskartellamt wirft Apple vor, sich mit seinem App Tracking Transparency Framework (ATTF) einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Das geht aus der vorläufigen rechtlichen Einschätzung der Behörde hervor. Das 2021 eingeführte ATTF schreibt Anbietern von Apps im Apple App Store vor, ein zusätzliche Einwilligung zur Verarbeitung von bestimmten Daten für Werbezwecke einzuholen – eine Auflage, die nicht für Apple selbst gilt.

„Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Verstoß gegen die besonderen Missbrauchsvorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Absatz 2 GWB) sowie gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des Artikel 102 AEUV liegen“, teilte das Bundeskartellamt mit. „Apple hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.“

Bereits im April 2023 stellten die Wettbewerbshüter fest, dass Apple über eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb verfügt“. Deswegen unterliege das Unternehmen aus Cupertino der erweiterten Missbrauchsaufsicht. Allerdings muss der Bundesgerichtshof noch über Apples Beschwerde entscheiden.

Konkret unterstellt das Bundeskartellamt, dass sich das Abfragefenster für die Zustimmung der Datennutzung bei Apples eigenen Apps deutlich von dem für die Apps von Drittanbietern unterscheidet. Vor allem die sprachliche Ausgestaltung soll in der „Apple-Version“ deutlich einwilligungsfreundlicher konzipiert sein. Zudem sollen Nutzer bei Drittanbieter-Apps bis zu vier aufeinanderfolgende Abfragefenster sehen. Bei Apple seien es jedoch höchstens zwei Fenster.

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