Gebrauchte Software kaufen: Ist das legal möglich?

Software gehört in beinahe allen Unternehmen heute zu den größten Kostenpunkten. Gerade dann, wenn Firmen weitestgehend digital arbeiten, sind nicht selten fünfstellige Softwarekosten im Jahr fällig. Zunehmend wird es deshalb in Erwägung gezogen, Softwareprodukte gebraucht zu erwerben. Die gute Nachricht: In der Europäischen Union ist der Handel mit gebrauchter Software grundsätzlich erlaubt – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Wir geben einen Überblick.

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Warum kaufen immer mehr Unternehmen gebrauchte Software?

Der Kauf von gebrauchter Software hat sich in den letzten Jahren zu einer gängigen Praxis entwickelt, um Lizenzkosten zu reduzieren. Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen wurden diese zunehmend zu einer Belastung, da Softwareanbieter ihre Dienstleistungen verteuert haben. Laut einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom aus dem Jahr 2023 gaben 43 % der befragten Firmen an, gebrauchte Software einzusetzen, um die Lizenzkosten zu reduzieren. In den Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden waren es sogar über 55 %.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind deutlich: Gebrauchte Software bei Anbietern wie Soft & Cloud ist in der Regel zwischen 30 und 70 Prozent günstiger als vergleichbare Neuware – ohne funktionale Unterschiede oder Einschränkungen. Zudem lassen sich so auch ältere Softwareversionen erwerben, die besser zu den Anforderungen des Unternehmens passen.

Auch der Nachhaltigkeitsgedanke spielt eine Rolle: Durch den Kauf gebrauchter Produkte verbessern Unternehmen ihre Klimabilanz und schonen Ressourcen. Eine Win-Win-Situation für Käufer und Verkäufer.

Rechtliche Grundlage zum Verbrauch gebrauchter Softwareprodukte

Das wegweisende Urteil für den Handel und die Nutzung gebrauchter Software in der Europäischen Union stammt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 03.07.20212 (Az. C-128/11). In diesem entschied die Kammer, dass das sogenannte „Verbreitungsrecht“ des Softwareherstellers erschöpft ist, sobald das Programm einmal innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkauft wurde. Heißt konkret: Dieser darf im Anschluss nicht mehr verbieten, dass der neue Besitzer die Software erneut verkauft.

Damit sind sowohl der Verkauf als auch die Nutzung einer gebrauchten Software innerhalb der EU vollkommen legal, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das Programm muss beispielsweise beim Vorbesitzer vollständig deinstalliert sein und es muss ein Nachweis des rechtmäßigen Kaufs bestehen. Die Rechtsauffassung des EuGH wurde im Jahr 2023 auch auf nationaler Ebene vom Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland bestätigt.

Gebrauchte Software kaufen: Was muss ich beachten?

Heute gibt es bereits einige Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben, gebrauchte Software an Unternehmen und Privatpersonen zu verkaufen. Dennoch gibt es ein paar Punkte, die Sie als Käufer beachten sollten, um möglichst allen Risiken aus dem Weg zu gehen und negative Folgen zu vermeiden.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Es muss sich in jedem Fall zudem um eine unbefristete Nutzungslizenz handeln, zeitlich begrenzte Lizenzen oder Abomodelle dürfen im Regelfall nicht übertragen werden.
  • Die Software muss nachweislich innerhalb des EWR an den ursprünglichen Besitzer verkauft worden sein. Andernfalls ist ein Weiterverkauf womöglich nicht zulässig.
  • Als Käufer sollten Sie auf einen lückenlosen Nachweis der Lizenzkette achten, um nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten. Zudem ist der Nachweis über die vollständige Deinstallation beim Vorbesitzer entscheidend.
  • Kaufen Sie die Software unbedingt bei einem seriösen Anbieter, welcher sich auf Angebote dieser Art spezialisiert hat und dies durch positive Kundenbewertungen nachweisen kann. Auf dem Graumarkt gibt es häufig auch Betrüger, die nicht funktionierende Software an den Mann bringen wollen.

Abschließender Tipp: Sollten Sie die Software von einem privaten Anbieter kaufen, vergewissern Sie sich unbedingt, dass es sich wirklich um ein funktionierendes Programm handelt. Bestenfalls können Sie sich hiervon noch beim Vorbesitzer überzeugen, bevor dieser die Software deinstalliert.

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