Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, daß das Bundeskartellamt die Deutsche Telekom wegen des Verdachts auf Preismißbrauch abgemahnt hätte. Dabei geht es um die Bereitstellung von Datensätzen der Telekom an Mitbewerber. Die Zeitung beruft sich dabei auf Informationen von Konkurrenten der Telekom. Gründe seien:
– die Telekom weigere sich, Wettbewerbern bestimmte Daten wie etwa Nebenstellenrufnummern von Teilnehmern zu überlassen,
– die Preise für die Teilnehmerdaten seien „stark überhöht“ und stellten deswegen eine „kaum zu überspringende Marktzutrittsschranke“ dar,
– das gestaffelte Abrechnungssystem für die Überlassung von Daten sei „bedenklich“.
In diesem Verfahren sei nicht die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, sondern nur das Bundeskartellamt zuständig. Es handele sich bei den Datensätzen um Vorleistungen und nicht um ein Telekommunikationsprodukt. Die Konkurrenten brauchen die Daten der Telekom unter anderem für eigene Auskunftsdienste.
Der Bericht der Zeitung sorgte bei der T-Aktie an der Frankfurter Börse für ein Minus von 35 Pfennigen auf 49 Mark.
Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0228/1810
Zeitung: Kartellamt mahnt Deutsche Telekom ab
Wegen Verdachts auf Preismißbrauch bei Überlassung von Daten
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