MS-Prozeß: To browse or not to browse

Justizministerium haut Microsoft eigenes Wörterbuch um die Ohren

Im Kartellrechtsprozeß gegen Microsoft benutzt das US-Justizministerium ein von Microsoft selbst herausgegebenes Wörterbuch, um die Aussagen der Softwareschmiede zu widerlegen.
In der Zeugenaussage des Informatik-Professors David Farber und dem sich anschließenden Streitgespräch mit den Microsoft-Anwälten ging es um die Frage, ob der Internet Explorer Teil des Betriebssystems sei. Microsoft beharrt darauf, daß dem so sei. Farber hält das für Nonsens.
Schließlich nahm der Ankläger Denise De Mory das Microsoft Press Computer Dictionary, 3rd Edition, von 1997 zur Hand. Darin wird der Internet Explorer als „Web browser“ definiert. Ein Web browser seinerseits sei eine „client application“. Eine client application wird aber als separates Programm beschrieben.
„Ist das Ihre Definition?“ fragte De Mory Farber. „Das ist genau, was ich sage“, antwortete dieser.
Kurze Zeit darauf wurde seine Befragung für beendet erklärt.
Kontakt: Microsoft, Tel.: 089/31760

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