USA verabschieden neue Krypto-Bestimmungen

Keine Schlüsselhinterlegung / Export auch langer Schlüssel erlaubt / Wassenaar ad absurdum geführt?

Zum Ende des Jahres verabschiedet das US-Wirtschaftsministerium neue Bestimmungen für den Export von Verschlüsselungssoftware.

Die neuen Bestimmungen sehen vor, daß Kryptografie-Software mit einer Schlüssellänge unter 56 Bit nach einer einmaligen Prüfung durch das Wirtschaftsministerium exportiert werden darf. Bisher war eine maximale Schlüssellänge von 40 Bit erlaubt. In sieben als „terroristisch“ eingestufte Staaten sind allerdings weiterhin keine Exporte erlaubt.

Nach Aussagen der Ministeriumssprecherin Sue Hofer darf ab jetzt auch Kryptografie-Software mit unbegrenzter Schlüssellänge an Internet-Anbieter, Finanzinstitute und medizinische Einrichtungen in insgesamt 42 als „sicher“ eingestufte Staaten ausgeliefert werden. Notwendig dazu sei lediglich eine einmalige Untersuchung des Ministeriums. Diese dauere etwa 15 Tage. Eine Schlüsselhinterlegung sei nicht vorgesehen, so Hofer.

Die neuen Äußerungen des US-Wirtschaftsministeriums scheinen die Bestimmungen des in Wien ausgehandelten Wassenaar-Abkommens (ZDNet berichtete) ad absurdum zu führen. Diese sehen vor, daß Kryptografie-Software über 64 Bit Schlüssellänge nicht mehr ausgeliefert werden darf. 33 Staaten haben das von der US-Regierung angestrengte Abkommen unterzeichnet.

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