Deutsche Justiz: Starr-Report ist keine Pornographie

Juristen ermittelten gründlich

Der sogenannte Starr-Report (www.house.gov/icreport/2toc.htm) zur Sexaffäre von US-Präsident Bill Clinton mit der Praktikantin Monica Lewinsky ist keine Pornographie. Zu dieser Auffassung kam nach gründlicher Prüfung die Staatsanwaltschaft München I. Zwei Anwälte hatten Strafanzeige wegen der Verbreitung pornographischer und jugendgefährdender Schriften gestellt.

Der Bericht sei ein staatliches Dokument und deswegen „für sich genommen nicht pornographisch“, schreibt die Staatsanwaltschaft. Deshalb wird es kein Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung der Berichts im Internet geben.

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