Das Hamburger Landgericht hat den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen das Online-Aktionhaus Ricardo.de abgelehnt. Der Verein Hamburger Auktionatoren hatte das Gericht angerufen. Die zwölf in dem Verein zusammengeschlossenen klassischen Auktionshäuser wollten dem Online-Unternehmen verbieten lassen, „via Internet an private Endverbraucher ungebrauchte Handelsware“ gegen Höchstgebot zu versteigern.
Das Gericht war der Auffassung, daß Online-Auktionshäuser im Gegensatz zu „normalen“ Versteigerern auch neuwertige Produkte anbieten könne dürfen.
„Wir haben die Entscheidung nicht anders erwartet. Wir freuen uns darüber“, kommentierte Ricardo.de-Pressesprecher Matthias Quaritsch gegenüber ZDNet den Richterspruch. „Allerdings liegt uns die schriftliche Begründung noch nicht vor.“
Kontakt: Ricardo.de, Tel.: 040/30635200
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