T-Online muss seine Werbespots mit den Protagonisten „Tekki“ und „Babs“ stoppen. Das hat das Münchner Landgericht entschieden. Boris Becker, der für Konkurrent AOL (Börse Frankfurt: AOL) wirbt, hatte auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt, weil die Werbung erkennbar auf seinen AOL-Spot Bezug nahm.
T-Online argumentierte, dass „Babs“ und „Tekki“ nicht als Ehepaar Becker erkannt würden. Doch die 21. Zivilkammer gab dem Kläger Recht. Die Werbung, so das Gericht, sei so gestaltet, dass die Popularität Boris Beckers ausgenutzt würde. Dadurch sei der Kläger in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden.
Kontakt:
AOL Hotline, Tel.: 01805/313164
Neueste Kommentare
Noch keine Kommentare zu Gericht verbietet Boris Becker-Veralberung
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.