Die Torschlusspanik kam verfrüht. Nachdem das kalifornische Berufungsgericht die einstweilige Verfügung gegen Napster aufgehoben hatte, blieb die Site auch nach Ablauf des Ultimatums am Samstag im Netz. User der MP3-Tauschsoftware konnten somit auch am Wochenende Musikdateien suchen und anbieten. Das Verfahren gegen Napster ist damit aber noch nicht abgeschlossen
Inzwischen mehren sich die Stimmen, die der Musikindustrie Starrheit vorwerfen: Für die Labels wäre es besser gewesen, mit Napster zu verhandeln, als das Unternehmen anzuklagen. Auf diese Weise hätte man sich ein Stück vom digitalen Musikkuchen herausschneiden können.
In den 14 Monaten seit der Gründung hat Napster 20 Millionen User akquiriert. „Das Verfahren der Musikindustrie gegen Napster hat zu einem großen Teil zu diesem Wachstum beigetragen“, erklärt der Buchautor Bruce Fries, der sich in seinen Werken speziell mit Musik im Internet befasst. In der heißen Phase des Verfahrens haben die Experten von Keynote einen um das fünffache erhöhten Traffic auf der Site von Napster.com.
Deutsche Computersites erhielten am vergangenen Freitag eine Aufforderung der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry), den Download der Software Napster bis spätestens Samstag abend zu unterbinden (ZDNet berichtete).
„Wir gehen davon aus, dass auch Sie kein Interesse daran haben, rechtswidrigen Angeboten auf Ihrem Server Platz zu verschaffen. Der guten Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, daß unsere Mitgliedsfirmen umgehend einen Rechtsanwalt einschalten werden, wenn Sie die geforderte Sperrung nicht vornehmen und keine Auskunft erteilen. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten“, heißt es in dem Schreiben, das ZDNet vorliegt.
„Napster war auch schon vor dem jüngsten US-Urteil ein illegales Programm und ist es natürlich geblieben“, erklärt IFPI-Justiziar Clemens Rasch gegenüber ZDNet. Nach seinen Angaben hat IFPI Deutschland am Freitag vormittag „eine Vielzahl von deutschen Sites“ angeschrieben und zur Sperrung der entsprechenden URLs aufgefordert.
ZDNet bietet den Napster für Windows zum Download an. Eine Version für Linux steht unter fileforum.efront.com/… zum kostenlosen Download bereit. Darüber hinaus hat ZDNet ein Napster-Special erstellt. Wissenswertes rund um das Format bietet ein MP3-Special.
Ein US-Bundesrichter hat am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen die Firma mit der MP3 Tausch-Software erlassen und angeordnet, dass der Download aller durch das Urheberrecht geschützten Lieder ab dem kommenden Wochenende gesperrt werden muss.
Der Branchenverband, die „Recording Industry Association of America“ (RIAA) hatte im Dezember, fünf Monate nach dem Start von Napster, eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Die Anwälte warfen der Firma vor, mit ihrem MP3-Tauschservice Urheberrechts-Verletzungen zu fördern. Das eigentliche Gerichtsverfahren ist für später im Jahr vorgesehen, doch die jetzt erlassene einstweilige Verfügung ist ein Teilerfolg für die Ankläger.
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