Kurz vor der Entscheidung im Prozess gegen die Musik-Tauschsoftware Napster hat sich die US-Regierung zu Wort gemeldet. In einem „Friend-of-the-Court Brief“ – einem Art von Empfehlungsschreiben – erklärt das Weiße Haus, die Musikindustrie sei im Recht. Napsters Argument, PCs sollten künftig als Aufnahmegeräte betrachtet werden und unter das Audio Home Recording-Gesetz fallen, führe dagegen in die Irre.
In dem Schreiben heißt es weiter, der PC sei 1992 absichtlich aus dem Audio Home Recording Act ausgenommen worden. Damals hätten sich die Musikindustrie, der Gesetzgeber und die Anwender nicht umsonst auf diese Ausnahme geeinigt: „Würde man Napster erlauben, sich hinter dem Gesetz zu verstecken, würde man die Regelung de facto unterlaufen“, erklärte die Regierung. „Anwendern von Napster würde das Vervielfältigen und Verbreiten von Copyright-geschützten Waren in einem bislang unbekannten Ausmaß erlaubt (…) Die Musikindustrie würde im Gegenzug nichts erhalten.“
Der Branchenverband, die „Recording Industry Association of America“ (RIAA) hatte im Dezember, fünf Monate nach dem Start von Napster, Klage gegen das Unternehmen erhoben. Die Anwälte warfen der Firma vor, mit ihrem MP3-Tauschservice Urheberrechts-Verletzungen zu fördern. Anwender von Software wie Napster oder Gnutella sind automatisch Teil einer MP3-Community: Die Programme legen auf dem lokalen System ein Verzeichnis mit freizugebenden Musikstücken an, auf die auch andere Napster-Anwender zugreifen können.
ZDNet bietet den Napster für Windows zum Download an. Eine Version für Linux steht unter fileforum.efront.com/… zum kostenlosen Download bereit. Darüber hinaus hat ZDNet ein Napster-Special erstellt. Wissenswertes rund um das Format bietet ein MP3-Special.
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