Berufungs-Prozess gegen Microsoft gestartet

Anwalt des Konzerns: "Netscape hatte ungehinderten Zugang zu den Verbrauchern"

Zum Auftakt der Berufungsverhandlung im Kartellrechtsprozess Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) gegen das US-Justizministerium und 18 klageführende Staaten hat der Anwalt des Konzerns, Richard Urowsky, argumentiert, durch die Verknüpfung des Betriebsystems mit dem Internet Explorer sei Netscape nicht geschädigt worden.

Zwischen 1996 und 1998 sei die User-Zahl von Netscape von 15 auf 33 Millionen angestiegen, obwohl der Internet Explorer mit dem Windows-Betriebssystem geliefert wurde. „Netscape hatte ungehinderten Zugang zu den Verbrauchern“, so Urowsky und fügte hinzu, dass die Integration des IE in Windows bei der Verbreitung von Netscape geholfen habe „indem man die Software bequem aus dem Internet laden konnte.“

Urowsky wurde von den Richtern mit Fragen bestürmt. Als der Anwalt schließlich verneinte, dass Microsoft monopolistische Praktiken in seinen Verträgen mit Computer-Herstellern angewandt habe, sagte Richter David Tatel: „Ich sehe nicht, wie Sie in diesem Punkt eine Aufhebung des Urteils erreichen könnten.“

Noch zu Diskussion steht die Rolle des Richters in der ersten Instanz, Thomas Jackson. Dieser hatte seine Meinung noch während des laufenden Verfahrens oftmals deutlich zum Ausdruck gebracht und hatte mit seiner schlechten Meinung von Bill Gates nie hinter dem Berg gehalten.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

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