Berufungsverfahren wegen DVD-Cracking gestartet

Redefreiheit oder Kopierschutz: Ein Richter in New York muss über Links auf DeCSS entscheiden

Das 2nd U.S. Circuit Court of Appeals in New York muss derzeit darüber befinden, ob Links auf Software, die zum Knacken von DVDs eingesetzt werden kann, rechtmässig sind. Am Pranger steht erneut das Online-Magazin 2600, das eben dies getan hatte (ZDNet berichtete ausführlich). Geklagt haben die Filmstudios in Hollywood. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hatte im Januar Berufung gegen das ursprüngliche Urteil eingelegt.

In einem Hearing hat Richter Jon Newman nun zunächst beiden Seiten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Unter anderem fragte Newman den Staatsanwalt Daniel Alter, ob er auch gegen die „New York Times“ Klage eingereicht hätte, wenn diese einen Link auf DeCSS gelegt hätte. Schließlich diene der Link ja nur als eine Art „Shuttle Bus“. Beide Parteien müssen nun bis zum 10. Mai einige Fragen des Richters in schriftlicher Form beantworten, dann läuft der Prozess weiter.

Der 2600-Journalist Eric Corley beruft sich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung, verlor aber im August vergangenen Jahres einen ersten Prozess. Hollywood hatte sich auf die Anwendung des Digital Millennium Copyright Acts verlegt.

Das Tool, DeCSS, war nach Aussage seines Programmierers als DVD-Softwareplayer für Linux gedacht. Das Problem: Die Software knackt nicht nur die Verschlüsselung der DVDs sondern ermöglicht auch das Speichern der Inhalte auf der Festplatte. Das sagte der damals 16-jährige Erfinder, der Norweger Jon Johanson, im vergangenen Sommer zu Gunsten von Corley aus.

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