Die US-Regierung hat am Freitag das Berufungsgericht ersucht, den Kartellrechtsprozess gegen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) umgehend an das ursprüngliche Gericht zurückzuverweisen. Damit will sie erreichen, dass der Fall umgehend weiterverhandelt wird. Ohne eine Weisung des Berufungsgerichtes könnte der Fall erst Mitte August wieder aufgerollt werden. Dann nämlich ist eine 52 Tage-Frist seit der Entscheidung des Berufungsgerichtes vom 28. Juni abgelaufen.
Das Bundesberufungsgericht hatte Ende vergangenen Monats das Urteil der niedrigeren Instanz in Teilen aufgehoben. Dieses hatte die Aufspaltung des Software-Konzerns befohlen. Weiterhin entschieden sie, dass der Fall nicht mehr von Richter Thomas Jackson verhandelt werden darf. Jackson war wegen seiner Microsoft-kritischen Interviews während und nach dem Verfahren mehrfach von Prozessbeobachtern aber vor allem vom beklagten Software-Konzern gerügt worden.
Jackson hatte erklärt, Microsoft habe gegen das Kartellrecht verstoßen und seine Monopolstellung ausgenutzt. Als Folge wollte der Richter den Konzern dazu zwingen, sich in zwei Teile aufzuspalten. Ein Bereich für Betriebssysteme und einen für Anwendungen und Sonstiges.
Im Mai 1998 hatte das US-Justizministerium eine umfassende Kartellrechtsklage gegen Microsoft eingereicht. Der Hauptvorwurf lautete, der Konzern würde sein Monopol bei Desktop-Software illegal ausnutzen, um seine Dominanz auf dem Gebiet der Internet-Software auszudehnen. Der Klage hatten sich 20 US-Bundesstaaten angeschlossen, davon sind noch 18 übrig.
Kontakt: Microsoft, Tel.: 089/31760 (günstigsten Tarif anzeigen)
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