Fristlose Kündigung nach Sex-SMS

Maschinenführer belästigte 20-jährige Auszubildende per Kurznachricht

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat die fristlose Kündigung eines Maschinenführers bestätigt, der einer Auszubildenden eine Sex-SMS geschickt hatte. Nach dem jetzt veröffentlichten Urteil müssen Arbeitnehmer bei sexueller Belästigung Auszubildender generell mit einer Entlassung rechnen, auch wenn sie schon lange in ihrer Firma beschäftigt waren.

Der Maschinenführer hatte der 20-Jährigen mehrfach schriftliche Kurzmitteilungen aufs Handy geschickt, und Interesse an einem Kontakt bekundet. Ebenfalls per SMS hatte die Auszubildende dies stets zurückgewiesen. Schließlich schickte der Maschinenführer eine Mitteilung mit direkter Aufforderung zum Sexualverkehr.

Der Arbeitgeber schickte daraufhin dem Maschinenführer eine fristlose Entlassung. Zu Recht, wie das LAG entschied: Die SMS habe einen „rüde beleidigenden Charakter“ und würdige die 20-Jährige „zum bloßen Objekt“ herab (Az: 9 Sa 853/01). Dies sei auch für den Arbeitnehmer erkennbar ein grober Pflichtverstoß, der eine sofortige Kündigung ohne Abmahnung rechtfertige. Angesichts der gesetzlichen Pflicht, Arbeitnehmer und insbesondere auch Auszubildende vor sexueller Belästigung zu schützen, sei es dem Arbeitgeber im Interesse der 20-Jährigen auch nicht mehr zumutbar gewesen, die normale Kündigungsfrist einzuhalten.

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2 Kommentare zu Fristlose Kündigung nach Sex-SMS

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  • Am 24. Juni 2002 um 8:48 von mr.x

    Sex- Sms
    Die Wollte das doch !!!!!

  • Am 3. Mai 2002 um 8:25 von crc

    Kündigung vs. Entlassung
    Zumindest im österreichischen Arbeitsrecht gibt es keine fristlose KÜNDIGUNG, sondern nur eine fristlose ENTLASSUNG. Kündigungen sind immer an die gesetztlichen, oder im Arbeitsvertrag festgelegten Fristen gebunden. Möglicher Weise ist das in Deutschland anders. Es ist juristisch falsch, die Begriffe durcheinander zu bringen!

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