EU vereinfacht Regelung zu Elektrosmog

Radiowecker darf sich nicht einschalten, weil in seiner Nähe ein Handy benutzt wird

Die Europäische Kommission hat eine Überarbeitung der Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit elektronischer Geräte vorgeschlagen. So soll etwa ein Mikrowellenherd den Empfang einer Radiosendung nicht stören. Anderes Beispiel: Ein Radiowecker darf sich nicht einschalten, weil in seiner Nähe ein Handy benutzt wird.

Ziel der Überarbeitung ist die Vereinfachung der Verfahren, die die Hersteller einhalten müssen. Gleichzeitig sollen die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der Richtlinien besser überprüfen können. Laut Erkki Liikanen, dem für Unternehmenspolitik zuständigen Mitglied der Kommission, „macht diese Überarbeitung deutlich, dass sich durch eine angemessene Vereinfachung der Rechtsvorschriften der Binnenmarkt verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit steigern lässt“.

Die EU hat die Richtlinie sowie umfangreiches Hintergrundmaterial zur Einsicht ins Netz gestellt.

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