So anstrengend kann eine Strafe sein: Weil der jugendliche Einbrecher den entstandenen Schaden bei einem Versicherungsagenten in Hannover nicht erstatten kann, muss er dem Beklauten jetzt einen 24 Quadratmeter Pool ausheben.
Eine klare Win-Win-Situation: Der junge Mann bekommt keine Arreststrafe aufgebrummt und der Versicherungsmakler spart sich die Aussschachtungskosten. Zur Erklärung: Das Jugendgerichtsgesetz gibt dem Richter die Möglichkeit, Strafen auszusprechen, die der Schadenswiedergutmachung dienen.
Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) weiter berichtet, muss sein 21-Jähriger Helfer eine Geldstrafe zahlen, da Richterin Anke von Janson hier das Erwachsenenstrafrecht anwandte.
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1 Kommentar zu PC-Dieb muss zur Strafe einen Swimmingpool ausheben
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Öfter so…
Die Strafe ist super. Ich denke, dass solche Regelungen auch im Erwachsenen-Strafrecht angewandt werden sollten.