Mobilcom muss Online-Direktvertrieb stoppen

EU: Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Beihilfen

Dämpfer für Mobilcom: Das Unternehmen muss seinen Online-Direktvertrieb mit Mobilfunkverträgen für die Dauer von insgesamt sieben Monaten einstellen. Die EU-Kommission hat heute zwar die im Jahr 2002 gewährte Beihilfe für die Umstrukturierung des angeschlagenen Konzerns genehmigt, diese jedoch als Wettbewerbsverzerrung gewertet.

Mit der Beihilfe habe Mobilcom nicht nur die physische Umstrukturierung vorgenommen, sondern auch die Marketingstrategie neu ausgerichtet und sich auf profitablere Kundensegmente konzentriert, heißt es. Dadurch sei eine Wettbewerbsverzerrung eingetreten, die durch die Unterbrechung des Online-Direktvertriebs wieder ausgeglichen werden könne. Mobilcom wird nach Angaben der EU-Kommission durch die angeordnete Maßnahme nicht übermäßig belastet. Mit der Umsetzung ist innerhalb von zwei Monaten nach Erlass der Entscheidung zu beginnen.

Konkret geht es bei der Entscheidung um eine staatliche Bürgschaft von Bund und Land Schleswig-Holstein für einen Kredit über 112 Millionen Euro, die die EU-Kommission jetzt als Umstrukturierungsbeihilfe wertete. Der deutsche Telekomkonzern hatte im Jahr 2002 mit seiner Fokussierung auf das UMTS-Geschäft ein finanzielles Desaster erlitten. Im vergangenen Geschäftsjahr hatte das Unternehmen nach Milliardenverlusten aber wieder schwarze Zahlen schreiben können.

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