T-Mobile hat in seinen Vertragsbedingungen für das Android-Handy G1 eine nutzungsabhängige Klausel zur Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit im UMTS-Netz eingebaut. „Wenn die Menge der übertragenen Daten in einem Abrechnungszeitraum 1 GByte übersteigt, dann kann die Übertragungsrate für den Rest des Abrechnungszeitraums auf 50 KBit/s oder weniger reduziert werden“, heißt es im Kleingedruckten auf der T-Mobile-Website.
Während derartige Beschränkungen im US-Markt nicht üblich sind, wenden diverse deutsche Provider dieses Mittel an, um ihre Netze vor Überlastungen zu schützen. So limitiert T-Mobile für das iPhone den Download auf 64 KBit/s und den Upload auf 16 KBit/s, sobald in den Tarifen mit UMTS-Flatrate ein bestimmtes Datenvolumen überschritten wird.
Google und T-Mobile hatten gestern mit dem T-Mobile G1 das erste Mobiltelefon mit Googles Handybetriebssystem Android vorgestellt. Das G1 kommt in den USA am 22. Oktober in den Handel. Deutsche Kunden müssen sich noch bis zum ersten Quartal 2009 in Geduld üben. Dann will T-Mobile das G1 auch hierzulande verkaufen.
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