Pirate-Bay-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen

Die vier Angeklagten sollen für jeweils ein Jahr hinter Gitter. Der jährliche Gewinn des Torrent-Trackers beträgt angeblich rund 868.000 Euro. Die Verteidigung vermisst einen Beweis der Herkunft der Tracker.

Im Prozess gegen die Betreiber des Torrent-Trackers The Pirate Bay hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer Haftstrafen gefordert. Dies berichtet die schwedische Tageszeitung The Local. Demnach sollen die Angeklagten Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Varg, Peter Sunde Kolmisoppi und Carl Lundström jeweils für ein Jahr hinter Gitter.

Der Staatsanwalt Håkan Roswall sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten den Torrent-Tracker nicht nur als Hobby betreiben, sondern jährlich einen Gewinn von rund 10 Millionen Kronen (868.000 Euro) erwirtschaften. Der Anklage zufolge haben die Beklagten 33 urheberrechtlich geschützte Werke über „The Pirate Bay“ zum Download angeboten, die insgesamt 435.000-mal heruntergeladen wurden.

Das Argument der Verteidigung, wonach nicht nachgewiesen sei, ob für die Downloads auch die Tracker von „The Pirate Bay“ benutzt wurden, bezeichnete Roswall als unerheblich. Wichtig sei nur, dass die von „The Pirate Bay“ bereitgestellten Tracker funktionierten. „Jemand, der den Mantel eines Mannes hält, während dieser einen anderen Mann überfällt, ist automatisch ein Komplize“, sagte Roswall.

Peter Danowsky vom Phonoverband IFPI erklärte, der Prozess richte sich nicht generell gegen das Filesharing, sondern nur gegen die vier Beklagten. Auch sei beim Ausgang des Prozesses nicht die Höhe des Strafmaßes entscheidend. „Es geht bei dem Fall darum, ob die Aktivitäten von ‚The Pirate Bay‘ gegen geltende Gesetze verstoßen und welche rechtlichen Konsequenzen daraus gezogen werden müssen.“

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