Sony erwirkt erneut einstweilige Verfügung gegen Online-Händler

Vorgeworfen wird ihm wettbewerbswidriges Verhalten. Er hatte falsche Angaben zur Garantiezeit, den Produkteigenschaften und Leistungen des Kundendienstes gemacht. Schon im Juni ging Sony gegen zwei Händler vor.

Mit den Aktionen gegen sich wettbwerbswidrig verhaltende Händler will Sony seinen guten Namen schützen (Bild: Sony).
Mit den Aktionen gegen sich wettbwerbswidrig verhaltende Händler will Sony seinen guten Namen schützen.

Sony hat seinen im Februar angekündigten Kampf gegen „irreführende Internetangebote“ fortgesetzt und erneut eine einstweilige Verfügung erwirkt. Betroffen ist ein Händler, der in seinem Online-Shop falsche Angaben zur Garantiezeit sowie unwahre Angaben über Eigenschaften und Lieferbedingungen zu einem Fernseher der Bravia-Reihe sowie die Leistungen des Kundendienstes gemacht hatte. Laut Hersteller hat sich der Händler damit wettbewerbswidrig verhalten.

Schon im Juni hatte Sony mitgeteilt, im Kampf gegen irreführende Internetangebote und widerrechtlich in Deutschland eingeführte Produkte, gegen Internethändler eine Unterlassungserklärung sowie eine einstweilige Verfügung erwirkt zu haben. Diese Unternehmen boten Sony-Produkte entweder ohne Hinweis auf die fehlende deutsche Bedienungsanleitung oder ohne die zwingende Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register beziehungsweise unter Verkürzung der von Sony gewährten Herstellergarantie in ihren Online-Shops an.

„Um unsere zuverlässigen Handelspartner zu schützen, die durch den aggressiven widerrechtlichen Warenfluss stark beeinträchtigt werden, und um unsere Konsumenten vor bösen Überraschungen beim Produktkauf zu bewahren, wird Sony Deutschland kompromisslos und mit der gebotenen Härte vorgehen“, sagte im Juni Jeffry van Ede, Geschäftsführer von Sony Deutschland.

Diesen Kurs will Sony beibehalten. Der Konzern hat erneut bekräftigt, er werde auch weiterhin mit aller Konsequenz und allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen irreführende Angebote im Internet vorgehen. Dazu setzt der Hersteller auf die Nachverfolgung der internen Seriennummern sowie eine intensive Internetbeobachtung. Ziel sei es, den qualifizierten beratenden Fachhandel beim Verkauf zu unterstützen und die Produktqualität sowie den Premium-Anspruch der Marke Sony sicherzustellen.

Themenseiten: Business, Compliance, Displays, Internet, Sony

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu Sony erwirkt erneut einstweilige Verfügung gegen Online-Händler

Kommentar hinzufügen
  • Am 6. Dezember 2009 um 12:28 von Irene kämfer

    Online- Händler / falsche Angaben
    um bei solchen Händlern nicht zu kaufen sollten sie auch die Angabe machen um welche Händler es sich handelt

    • Am 8. Dezember 2009 um 9:45 von Peter Marwan

      AW: Online- Händler / falsche Angaben
      Hallo,
      diese Meldung basiert auf Informationen von Sony. Der Hersteller hat aber nicht preisgegeben, gegen welche Händler er im Einzelnen vorgegangen ist. Grund dafür ist meiner Ansicht nach, weil eine einstweilige Verfügung ja erst einmal ein rechtlicher Schritt einer Seite ist und dadurch die Schuld beziehungsweise das Fehlverhalten der anderen noch nicht endgültig erwiesen ist. Es geht wahrscheinlich auch nicht darum, Einzelne an den Pranger zu stellen, sondern Verbraucher darauf aufmerksam zu machen, dass es immer wieder zu solchen falschen Werbeversprchen kommt, die von den Aussagen/Garantien des Herstellers nicht gedeckt sind und Konsumenten anzuhalten, diese Aussagen zu hinterfragen beziehungsweise mit Vorsicht zu genießen.

      Peter Marwan
      ZDNet-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *