Kazaa-Nutzerin lehnt 25.000-Dollar-Vergleich der Musikindustrie ab

Im Gegenzug soll Jamie Thomas-Rasset auf die Aufhebung des 1,92-Millionen-Dollar-Urteils verzichten. Zuletzt hatte ein Gericht den zu zahlenden Schadenersatz auf 54.000 Dollar reduziert. Dagegen will die RIAA nun Berufung einlegen.

Nur wenige Tage nachdem ein Bundesgericht den Schadenersatz, den die Kazaa-Nutzerin Jammie Thomas-Rasset an die Recording Industry Association of America (RIAA) zahlen muss, auf 54.000 Dollar reduziert hat, hat der Musikverband einen Vorschlag für einen Vergleich vorgelegt. Sollte Thomas-Rasset auf die Aufhebung des ursprünglichen Urteils verzichten, das eine Entschädigung von 1,92 Millionen Dollar vorsieht, müsse sie nur noch einen Schadenersatz in Höhe von 25.000 Dollar leisten. Die Anwälte der Beklagten haben das Vergleichsangebot umgehend abgelehnt.

Die RIAA erklärte, der Betrag von 25.000 Dollar werde einem bedürftigen Musiker zugute kommen. Zudem kündigte der Musikverband an, gegen die Reduzierung des Schadenersatzes auf 54.000 Dollar in Berufung zu gehen, falls Thomas-Rasset den Vergleich ablehne.

Diesen Weg müsse die Musikindustrie nun beschreiten, sagte Joe Sibley, einer der Anwälte von Thomas-Rasset, in einem Interview. Die RIAA zeigte sich wenig erfreut über diese Entscheidung. „Es ist eine Schande, dass Frau Thomas-Rasset lieber weiterhin jede Verantwortung für ihr Handeln ablehnt, als einem vernünftigen Vergleichsvorschlag zuzustimmen und den ganzen Fall hinter sich zu lassen“, heißt es in einer Erklärung der RIAA.

Nach Ansicht von Rechtsexperten könnte die RIAA gute Chancen haben, die Aufhebung des ursprünglichen Juryspruchs über 1,92 Millionen Dollar zu kippen. Der Millionenbetrag liege im Rahmen dessen, was der US-Kongress für Entschädigungen vorgesehen habe. Zudem habe bisher noch kein Richter in einem Urheberrechtsprozess eine Schadenersatzsumme reduziert.

Im Lauf des Rechtsstreits mit der RIAA haben inzwischen zwei Gerichte Jammie Thomas-Rasset für schuldig befunden, über die Tauschbörse Kazaa illegal kopiergeschützte Musik verteilt zu haben. Ein erstinstanzliches Urteil war wegen möglicher Fehler aufgehoben worden. In einer zweiten Verhandlung wurde Thomas-Rasset schließlich im Juni 2009 zur Zahlung von 1,92 Millionen Dollar verurteilt.

Themenseiten: Gerichtsurteil, Internet, Tauschbörse, Urheberrecht

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