Google Book Settlement: Richter verzögert Entscheidung

Ein Urteil im Verfahren um das Abkommen wurde längst erwartet, steht aber immer noch aus. Der Rechtsstreit zieht sich mittlerweile über fünf Jahre hin. Inzwischen wird Google ins E-Book-Geschäft einsteigen.

Google steigt in den E-Book-Markt ein.
Google steigt in den E-Book-Markt ein (Screenshot: ZDNet).

Denny Chin, Richter im Verfahren zum Google Book Settlement, zögert seine Entscheidung weiter hinaus. Ein Urteil wurde längst erwartet; die letzten Anhörungen zum Prozess hatten bereits im Februar stattgefunden.

Die New York Times geht davon aus, dass Chin seine Entscheidung bald fällen wird. Dagegen spricht allerdings, dass Chin kürzlich als Mitglied im US Appeals Court bestätigt wurde. Er bleibt weiterhin mit dem Google-Fall betraut. Mittlerweile währt der Rechtsstreit fünf Jahre.

Es geht darum, ob Google digitale Kopien von Büchern anzeigen und verkaufen darf, die zwar vergriffen, aber noch urheberrechtlich geschützt sind. Bücher, deren Copyright bereits abgelaufen ist, können über die Buchsuche durchsucht und zum Teil kostenlos heruntergeladen werden. Das Unternehmen war 2005 erstmals verklagt worden.

Im Herbst 2008 schloss Google einen Vergleich mit der amerikanischen Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP), den das US-Justizministerium heftig kritisierte. Das Department of Justice forderte eine Neufassung des Settlement. Google legte in der Folge einen Neuentwurf vor, der den Umgang von Büchern regelt, die entweder beim US Copyright Office registriert oder in Großbritannien, Australien oder Kanada veröffentlicht wurden. Ursprünglich sollte der Vergleich weltweit gelten.

Harsche Kritik hagelte es unter anderem auch in China und Deutschland. Die deutschen Verlage, deren Verbände sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels reichten ihre Einwände (PDF) fristgerecht beim United States District Court in New York ein. Auch das Bundesjustizministerium sandte unterstützend ein Protestschreiben an das Gericht.

In Frankreich war Google zuletzt zu einer Schadensersatzzahlung von 300.000 Euro verurteilt worden. Auch ein französischer Verlegerverband sowie die Autorenvereinigung SDGL hatten sich der bereits 2006 eingebrachten Klage angeschlossen.

Derweil plant Google einen Einstieg ins E-Book-Geschäft. Der Launch des Dienstes – „Google Editions“ – wird für Ende Juni oder im Juli erwartet. Anbieter wie Amazon und Apple bekommen damit neue Konkurrenz.

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