EuGH: Ebay haftet teilweise für Markenrechtsverstöße seiner Nutzer

Sobald das Unternehmen von rechtsverletzenden Angeboten auf seinem Online-Marktplatz weiß, muss es gegen sie vorgehen. Zudem ist es verpflichtet, erneuten Verstößen vorzubeugen. Geklagt hatte der Kosmetikkonzern L'Oréal.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Handelsplattformen wie Ebay unter bestimmten Umständen für Markenrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Dies sei der Fall, wenn der Betreiber eines Online-Marktplatzes beim Bewerben eines Verkaufsangebots – etwa mithilfe von Google AdWords – eine „aktive Rolle“ gespielt habe und er dadurch Kenntnis von den betreffenden Angebotsdaten erlangt habe oder sie kontrollieren könne.

Aber auch ohne solch eine „aktive Rolle“ kann er sich dem Gericht zufolge nicht auf die „Ausnahme von seiner Verantwortlichkeit“ berufen, wenn er sich einer durch Kunden begangenen Rechtswidrigkeit bewusst war und nicht sofort dagegen vorgegangen ist, indem er die betreffenden Daten entfernt oder den Zugang zu ihnen sperrt.

Der Betreiber einer Handelsplattform müsse zudem „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Maßnahmen ergreifen, um von seinen Nutzern begangene Markenrechtsverletzungen zu beenden und erneute Verstöße dieser Art zu verhindern. Falls er sich nicht aus eigenem Antrieb dazu entschließe, könnten die zuständigen nationalen Gerichte ihn anweisen, die Identität gewerblicher Verkäufer preiszugeben, die gefälschte Waren anbieten.

Der britische High Court hatte sich in einem seit 2009 laufenden Rechtstreit zwischen L’Oréal und Ebay an den EuGH gewandt, um zu klären, welchen Verpflichtungen der Betreiber eines Internet-Marktplatzes unterliegt, um Markenrechtsverstöße durch seine Nutzer zu verhindern. Der französiche Kosmetikkonzern wirft Ebay vor, Anwender mittels gekaufter Suchmaschinen-Schlüsselwörter, die den Marken von L’Oréal entsprechen, zu rechtsverletzenden Angeboten auf seiner Website zu lotsen. Darüber hinaus seien die von Ebay unternommenen Bemühungen, den Verkauf von rechtsverletzenden Produkten auf seinem Portal zu verhindern, unzureichend.

In Belgien, Frankreich und Großbritannien war L’Oréal vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, Ebay für den Verkauf gefälschter Markenprodukte über seine Auktionsplattform verantwortlich zu machen. 2008 wurde Ebay hingegen in zwei ähnlichen Rechtsstreits gegen den Luxusgüterkonzern LVMH und den Handtaschenhersteller Hermès zu Schadensersatzzahlungen verurteilt.

Themenseiten: Business, E-Commerce, Ebay, Gerichtsurteil, Hardware, Urheberrecht

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