Die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann hat das am 9. August vom Düsseldorfer Landgericht verhängte Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 bestätigt. Sie folgte der Argumentation der Apple-Anwälte, wonach das Tablet des südkoreanischen Elektronikkonzern das Geschmacksmuster (Design und äußerliche Gestaltung) des iPad-Herstellers verletze. Samsung darf somit das Gerät in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Hauptverhandlung soll am 9. September stattfinden.
Auch in den Niederlanden musste Samsung am Mittwoch eine Niederlage einstecken. Dort hatte ein Gericht ein Verkaufsverbot für mehrere Samsung-Smartphones verhängt. Demnach ist es dem Konzern verboten, ab dem 13. Oktober die Smartphones Galaxy S, S II sowie Ace zu verkaufen. Anders als das deutsche Gericht sahen die dortigen Richter allerdings nicht Geschmacksmuster, sondern Patente von Apple verletzt.
Apple wirft dem koreanischen Elektronikkonzern Patentverletzungen und unfairen Wettbewerb vor. Er soll für seine Mobiltelefone und Tablets der Produktreihe Galaxy sowie weitere Mobiltelefone die Nutzeroberfläche und andere Designelemente von Apples iPhone und iPad kopiert haben. Apple klagt unter anderem auch in den USA, Japan und Südkorea gegen Samsung.
In Australien hatte sich Samsung zudem kürzlich mit Apple darauf geeinigt, das Galaxy Tab 10.1 vorerst nicht auf den Markt zu bringen. Nach Unternehmensangaben gilt dies aber nur für eine Version, die nicht für den Verkauf in Australien bestimmt war. Stattdessen soll dort bald eine andere Version des Galaxy Tab 10.1 in den Handel kommen. Unklar ist, worin sich die beiden Versionen unterscheiden.
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4 Kommentare zu Gerichtsentscheidung: Verkaufsverbot für Galaxy Tab 10.1 bleibt bestehen
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Skandalöse Entscheidung
Das Urteil könnte Skandalöser nicht sein. 1. Ist es Apple gelungen mit niederträchtigen Manipulationen seine Mitbewerber vom Markt zu verbannen und 2. Zeugt die Entscheidung eindeutig von einer anhaltenden Unfähigkeit und erschreckenden (Augenscheinlichen) Bestechlichkeit von deutschen Gerichtshöfen.
Dieses Urteil ist schlichtweg falsch und entbehrt jedweder Rechtlicher Grundlage.
AW: Gerichtsentscheidung: Verkaufsverbot für Galaxy Tab 10.1 bleibt bestehen
Du hast völlig recht …
Von Wettbewerb ist hier keine Spur mehr … Das wäre fast so, als wenn ein Hersteller von Flachbildschirmen, allen anderen den Verkauf von Flachbildschirmen verbieten würde.
Apple hat für mich auf ganzer Strecke verloren … kein Wunder, dass Steve Jobs das Weite sucht ;-)
Die deutschen Gerichte sollten sich was schämen …
AW: Gerichtsentscheidung: Verkaufsverbot für Galaxy Tab 10.1 bleibt bestehen
Wer keine Ahnung hat, sollte den Mund halten. Es ist schlicht unverschämt, den Richtern hier Bestechlichkeit u.ä. vorzuwerfen. Die Entscheidung liegt auch auf der Linie, mit denen Nachahmungen anderer Konsumprodukte verboten werden. Sicher kann man auch anderer Meinung sein. Doch bloß weil die Computer-Nerds immer am lautesten schreien, müssen auch sie sich an die in Deutschland geltenden Spielregeln halten. Hier von Unfähigkeit und Bestechlichkeit zu reden, ist eine Frechheit.
P.S.: Ich bin kein Richter!
AW: Gerichtsentscheidung: Verkaufsverbot für Galaxy Tab 10.1 bleibt bestehen
Ein Verkaufsverbot eines Konkurrenten zu erwirken ist in meinen Augen eine absolute Frechheit und eine Verzerrung des Marktes. Ich kann nur hoffen, dass Apple nicht einen iPad dadurch mehr verkauft.
Es ist mir sowieso ein Rätsel, wie die Leute sich von eine Wenig glänzenden Flächen so hinters Licht führen lassen. Klar, auch ich habe einen iPod: dieser ist innerhalb kürzester Zeit, trotz vorichtiges Handhaben, total verkratzt gewesen, inzwischen fällt auch das Display an den Rändern aus. Das zur "hervorragenden Produktqualität"!
Ich warte jetzt schon drei Monate auf das Tab 10.1, und obwohl ich mir auch andere Modelle angeschaut habe, werd eich weiterhin auf das Tab 10.1 warten. Ein iPad kommt auf keinen Fall in Frage!
Zum Beispiel: Auf meine Frage hin wie ich denn die Daten vom iPad auf einer externen Festplatte sichern könne, hiess es "gar nicht, erst an einen anderen Rechner (!?!) mit iTunes anschliessen, und dann sichern". Was ist denn das für´n Käse?!
Hoffentlich wacht die Richerin endlich wieder auf und ändert sie Entscheidung. Der Markt wird dann nachweisen, dass sich das Angebot langfristig nicht durch richterliche Beeinflussung regeln lässt.