Das Amtsgericht Leipzig hat ein erstes Urteil gegen einen der Drahtzieher hinter Kino.to gefällt. Laut LVZ Online hat der 33-jährige Marcus V. ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Er wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
V. war Urheberrechtsverletzung in mehr als 1,1 Millionen Fällen vorgeworfen worden. Nach Informationen von LVZ Online gilt der Webdesigner als Mittäter auf mittlerer Ebene, der das Portal im weitesten Sinne mitbetrieben hat.
Laut LVZ Online sind am Amtsgericht Leipzig noch zwei weitere Verfahren anhängig – gegen den mutmaßlichen Chef des Portals sowie den mutmaßlichen technischen Betreuer. Ob es noch dieses Jahr einen weiteren Prozess geben wird, soll heute Montag bekannt gegeben werden.
Anfang Juni hatte die Kriminalpolizei das Streamingverzeichnis geschlossen. Eine Woche später wurde das Sächsische Innenministerium abgemahnt, weil beim Sperrhinweis auf kino.to das Impressum fehlt. Die Beamten hätten damit gegen das Telemediengesetz verstoßen, argumentieren die Betreiber des Kulturmagazins Cineastentreff.de, die die Abmahnung veranlassten. Anfang Juli hieß es, die Dresdner Staatsanwaltschaft wolle auch gegen die Werbepartner von Kino.to vorgehen.
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