Das Landgericht Düsseldorf hat einen Eilantrag von Apple zurückgewiesen, auch für das im Design gegenüber seinem Vorgängermodell veränderte Samsung Galaxy Tab 10.1N ein europaweites Verkaufsverbot auszusprechen (Az.: 14c O 292/11). Damit darf das Tablet im Gegensatz zu den Varianten 10.1 und 8.9 weiterhin in Deutschland verkauft werden.
Die Zivilkammer kam nach ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass sich das Design des Galaxy Tab 10.1N „hinreichend deutlich von Apples eingetragenem europäischen Designrecht unterscheide“. Daher falle es nicht in dessen Schutzbereich, und es liege weder eine Schutzrechtsverletzung noch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
„Bei Apples iPad-Geräten und Samsungs Galaxy Tab 10.1N handelt es sich um gleichwertige Konkurrenzprodukte“, heißt es in einer Mitteilung (PDF) des Gerichts. Von einer nahezu identischen Nachahmung könne bei dem modifizierten Samsung-Tablet keine Rede mehr sein. Es sei zwar in seiner Gestaltung an die iPad-Geräte angelehnt, weise zugleich aber deutliche Unterschiede aus. Man könne – entgegen Apples Behauptung – nicht davon ausgehen, dass es zu einer Prestigeübertragung von Apples auf Samsungs Tablet komme.
Im November hatte das Gericht noch den Verkauf der ersten Version des Samsung-Tablets aufgrund der Verletzung von Apples eingetragenem Geschmacksmuster vorläufig untersagt (Az.: 14c O 194/11). Dieses Urteil wurde Ende Januar in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt. Das OLG folgte Apples Argumentation, die Samsung-Tablets Galaxy Tab 10.1 und 8.9 seien Nachahmungen des iPad und verstießen damit gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (Paragraf 4 Artikel 9b). Beim veränderten Galaxy Tab 10.1N ist dies jedoch nicht der Fall.
An das jetzt abgeschlossene Eilverfahren schließt sich ein Hauptsacheverfahren an. In diesem will Apple beweisen, dass fünf verschiedene Galaxy Tabs gegen vier Geschmacksmuster und das Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Verhandlung in der Hauptsache ist für den 25. September 2012 angesetzt.
Anfang Februar war Apple schon vor dem Landgericht München mit dem Versuch gescheitert, den Verkauf des Galaxy Tab 10.1N in Deutschland per einstweiliger Verfügung zu stoppen. In diesem Fall führte es ein Patent an, gegen das Samsung mit seinem Tablet angeblich verstößt. Samsung konnte jedoch glaubhaft machen, dass das fragliche Patent zu Unrecht erteilt wurde.
Die Entscheidungen deutscher Gerichte in den laufenden Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung finden auch international Beachtung, da sie sich auf das Ergebnis von Klagen und Gegenklagen in anderen Ländern auswirken könnten. Der Konflikt beschäftigt inzwischen Gerichte in den USA, Australien, Japan, Südkorea, Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und Italien.
Das modifizierte Galaxy Tab 10.1N unterscheidet sich optisch nur durch einen breiteren Metallrahmen und dem deutlicher hervorgehobenen Samsung-Schriftzug vom Vorgänger (Bild: Samsung).
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2 Kommentare zu LG Düsseldorf weist Apples Verbotsantrag für Galaxy Tab 10.1N ab
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Verbotsantrag oder eher kostenlose Werbung
Apple kann mit dem Verbotsantrag ja nichts verlieren. Entweder drängt man die Konkurrenz aus dem Feld oder man verliert, hat jedoch dadurch, dass der Verbotsantrag überall breitgetreten wird, dermaßen viel kostenlose Werbung, dass es sich auch schon wieder lohnt. So lange auf zdnet und überall sonst lang und breit berichtet wird, so lange wird Apple mit diesen Klagewellen garantiert nicht aufhören, ganz im Gegenteil.
Imageschaden
Ich denke die halbe IT Welt ist schon sehr gespannt, ob und in welchem Umfang Apple einen Imageschaden davonträgt, sobald die ewige Klagerei vom Tisch ist. Mich für meinen Teil nervt diese Klagewelle extrem und mich treibt es eher von Apple weg, selbst wenn ich die Geräte nicht übel finde. Es zeigt das wahre Gesicht von dieser Firma, nur nur durch das Buch über S. Jobs.