Paul D. Ceglia, der Mark Zuckerberg auf die Hälfte der Anteile an Facebook verklagt, hat fünf zusätzliche Anwälte engagiert. Bloomberg zufolge handelt es sich um Vertreter der Kanzlei Milberg LLP. „Wir haben einen gründlichen Blick auf die verfügbaren Informationen geworfen, inklusive der Beweise, die für Mr. Ceglia sprechen“, sagte Sanford P. Dumain, Vorsitzender von Milbergs Exekutivkomitee. „Wir glauben, er verdient es, vor Gericht zu gehen.“
Bloomberg zufolge ist Milberg dafür bekannt, Investoren und Privatleute erfolgreich in Sammelklagen zu vertreten und Vergleiche zu schließen. Das National Law Journal nahm die Kanzlei 2011 in seine „Plaintiffs‘ Hot List“ auf. Dumain war unter anderem einer der Hauptanwälte in einer Klage gegen Tyco International von 2007, die mit einem 3,2 Milliarden Dollar schweren Vergleich endete.
Ceglias Chefanwalt Dean Boland sagte gegenüber der Nachrichtenagentur The Associated Press, das Engagement weiterer Rechtsvertreter zeuge von der Stärke des Falls. Wie Bloomberg festhält, kommt der Schritt aber, nachdem schon mehrere Kanzleien ihr Mandat niedergelegt haben. Fraglich ist also, ob Ceglias Anwälte tatsächlich so sehr von seinem Fall überzeugt sind. Möglicherweise spekulieren sie auch darauf, dass Facebook das anhängige Verfahren noch vor seinem Börsengang aus der Welt schaffen will – und deshalb einen Vergleich in Betracht ziehen könnte.
Nach Angaben der Zeitung fordern die hinzugekommenen Anwälte Zugang zu den Computern, die Zuckerberg 2003 nutzte. Zu der Zeit soll jener Vertrag zustande gekommen sein, der dem New Yorker Holzpellethändler mindestens die Hälfte des Social Network zuschreibt. Facebook selbst tut eine vergangenes Jahr aufgetauchte Kopie jedoch als Fälschung ab.
Erst vergangenen Monat verurteilte ein Bezirksgericht in Buffalo (New York) Ceglia dazu, Facebook Anwaltskosten in Höhe von 75.766,70 Dollar zu erstatten. Ursprünglich hatte das Social Network Anwaltskosten von über 84.000 Dollar veranschlagt, für die Ceglia aufkommen sollte. Dem lagen Stundensätze von 716,25 Dollar für den Chefanwalt im Verfahren, Orin Snyder, und 337,50 Dollar für seinen jüngsten Junior-Partner zugrunde. Boland bezeichnete die Forderung als „überhöht“.
Im Januar 2012 hatte Richter Leslie G. Foschio verfügt, dass Ceglia einen Teil von Facebooks Anwaltskosten und sonstigen Ausgaben zu tragen habe. Auch brummte er ihm eine zusätzliche Strafe von 5000 Dollar auf, weil Ceglia entgegen einer Anweisung des Gerichts vom August 2011 vorgebliche Beweis-E-Mails nicht herausrücken wollte.
Facebook beantragte Ende Februar, vier bisher von Ceglia geheimgehaltene E-Mail-Konten einzusehen. Eines davon soll „getzuck@gmail.com“ heißen. Die Konten seien von Facebooks Forensikexperten entdeckt worden, erklären die Anwälte des Unternehmens in ihrem Antrag.
Ceglia will 2003 einen Vertrag mit Mark Zuckerberg zur Entwicklung einer Website geschlossen haben, aus der inzwischen Facebook entstanden ist – eine Firma mit einem geschätzten Wert von über 100 Milliarden Dollar. Seit Juli 2010 versucht er, einen 84-Prozent-Anteil an dem Social Network einzuklagen.
[mit Material von Chris Matyszczyk, News.com]
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