Ein italienisches Gericht hat eine im Dezember gegen Apple verhängte Geldstrafe von 900.000 Euro bestätigt und die Berufung des Unternehmens abgewiesen. Der iPhone-Hersteller soll die Garantieerweiterung Apple Care verkauft haben, ohne auf die bestehende Gewährleistung hinzuweisen. Damit habe er seine Kunden in die Irre geführt.
In Italien gilt – wie in der gesamten EU – ein zweijähriger gesetzlicher Gewährleistungsanspruch. Apple, das seine Produkte wie Macs und iOS Geräte mit einer einjährigen Herstellergarantie ausliefert, soll Kunden in Italien trotzdem zum Kauf der ebenfalls einjährigen Garantieerweiterung Apple Care gedrängt haben. Nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte Apple seinen italienischen Onlineshop um Hinweise erweitert, die Verbraucher über ihre gesetzlichen Rechte informieren.
Erst Anfang der Woche hat auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) zusammen mit zehn weiteren europäischen Organisationen Apple eine Abmahnung geschickt. Darin geht es ebenfalls um die online beworbene gebührenpflichtige Herstellergarantie und fehlende Verweise auf die bestehende Gewährleistung.
Koordiniert wird die Aktion von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC. Sollte die Beschwerde zu Ermittlungen der EU-Kommission führen, droht Apple eine empfindlichere Geldstrafe als in Italien. Die EU kann Bußgelder in Höhe von 10 Prozent des jährlichen Umsatzes verhängen. Das wären bei Apple bis zu 12 Milliarden Dollar.
[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]
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