Oracle gegen Google: Die Jury verliert ein zweites Mitglied

Aufgrund einer Grippe reduziert sich die Zahl der Geschworenen auf zehn. Richter WIlliam Alsup hält notfalls auch sechs noch für ausreichend. Die Verbliebenen haben erneut Probleme, sich zu einigen.

Die Jury im Prozess Oracle gegen Google um Java hat ein weiteres Mitglied verloren. Ihr gehören nun nur noch fünf Frauen und fünf Männer an. Ursprünglich waren es sieben Frauen und fünf Männer gewesen.

Der Grund war eine Grippe, aufgrund derer Richter William Alsup die Betroffene am Freitagmorgen (Ortszeit) von ihren Pflichten befreite. Er sagte, er wolle die zehn anderen Geschworenen nicht unnötig aufhalten. Diese setzten ihre Besprechungen dann auch am Freitag fort.

Eine andere Geschworene hatte die Jury am Dienstag verlassen, da sie auf der Golden Gate Bridge nicht näher genannte Probleme mit ihrem Auto bekam. Eine reduzierte Jury ist aber kein Problem, wie Richter Alsup schon vor einigen Wochen mitgeteilt hat. Eine Mindestgröße nannte er damals nicht; vergangene Woche sagte er, sechs Juroren seien die Mindestzahl für einen störungsfreien Prozessverlauf.

In der Sache geht es derzeit vor allem um US-Patent Nummer 6.061.520, mit dem sich zwei von drei Fragen befassen, die die Geschworenen beantworten müssen. Es scheint ihnen besondere Probleme zu bereiten: Schon zweimal ließ sich die Jury Zeugenaussagen zu diesem Thema erneut vorlesen. Es ging dabei etwa um simulierte Programmausführung und Musterabgleich (Pattern Matching) im Fall des Android-Tools dx.

Kurioserweise fragte ein Geschworener am Freitag auch nach, warum man denn unbedingt ein einvernehmliches Urteil erreichen müsse. Der Richter darauf: „Das ist das Gesetz. Der Kongress hat festgelegt, dass das Urteil einvernehmlich sein muss.“ In über 100 Prozessen habe er nur selten erlebt, dass die Geschworenen zu keinem Urteil kommen konnten. Dies war allerdings im ersten Teil des Prozesses Oracle gegen Google der Fall gewesen, als die Geschworenen zwar eine Urheberrechtsverletzung durch Google feststellten, aber sich nicht einigen konnten, ob der Fall unter „Fair Use“ fällt. Dieser Punkt ist besonders für die Höhe von Oracles möglichem Schadenersatz wichtig.

[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]

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Themenseiten: Gerichtsurteil, Google, Oracle, Patente, Software

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