EU-Datenschützer warnen vor intelligenten Stromzählern

Es lassen sich angeblich Profile von Haushalten anlegen. Smart Meter verraten demnach Details zur Nutzung elektrischer Geräte und damit auch zum Freizeitverhalten von Verbrauchern. Der EU-Datenschutzbeauftragte fordert klare Vorgaben.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) befürchtet, dass sich mit intelligenten Stromzählern (Smart Meter) umfangreiche Profile von Haushalten anlegen lassen. Das geht aus einem Bericht (PDF) der Behörde an die EU-Kommission hervor.

Demnach lässt sich per Smart Meter, die die Energienutzung überwachen, ermitteln, ob Bewohner einer Wohnung oder eines Hauses anwesend oder abwesend sind. Die intelligenten Stromzähler verrieten zudem die Nutzung bestimmter elektrischer Geräte – etwa eines Babyphones – und ließen sogar Rückschlüsse darauf zu, „wie jemand seine Freizeit verbringt.“

„Diese Muster können nützlich sein, um unseren Energieverbrauch für Energiesparzwecke zu analysieren. Zusammen mit Daten aus anderen Quellen ist das Potenzial für Data-Mining sehr bedeutsam“, wird der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli in einer Pressemeldung zitiert. „Muster und Profile können für viele Zwecke genutzt werden – Marketing, Werbung und Preisdiskriminierung durch Dritte eingeschlossen.“

Intelligente Stromzähler sind ein wichtiger Teil der Strategie der EU-Kommission zum Erreichen der Energieziele. Kritiker sehen aber nicht nur Gefahren für die Privatsphäre, sie stellen auch infrage, ob Verbraucher auf diese Art tatsächliche ihren Energieverbrauch senken und Geld sparen können.

„Der EDSB ruft die Kommission dazu auf, zu evaluieren, ob weitere Gesetzgebungsmaßnahmen auf EU-Ebene notwendig sind, um ein angemessenes Datenschutzniveau bei der Einführung intelligenter Messsysteme zu gewährleisten“, so Buttarelli weiter. Die EU habe zwar angekündigt, den Mitgliedstaaten Hilfestellung zu geben, es seien aber keine Empfehlungen ausformuliert worden.

Buttarelli fordert unter anderem, dass Kunden einen direkten Zugang zu ihren Energieverbrauchsdaten und ihren individuellen Profilen erhalten. Zudem sollen die für die Verarbeitung der Smart-Meter-Daten Zuständigen eine „Datenschutzfolgenabschätzung durchführen“ und dazu verpflichtet werden, Datenschutzverstöße zu melden.

[mit Material von David Meyer, ZDNet.co.uk]

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