Bundestag segnet Satzungsentwurf für „Stiftung Datenschutz“ ab

In diesem fordern CDU/CSU und FDP die Bundesregierung auf, "die Voraussetzungen für die Aufnahme des Stiftungsbetriebs zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu schaffen". Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte den Entwurf zuletzt kritisiert.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung einen Antrag (PDF) der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP beschlossen, der die Einrichtung der „Stiftung Datenschutz“ in Leipzig bis Oktober dieses Jahres vorsieht. Die Opposition stimmte gegen den Satzungsentwurf.

Mit dem Beschluss ist die Bundesregierung aufgefordert, vorbehaltlich der Entscheidung der Stiftungsaufsicht „die Voraussetzungen für die Aufnahme des Stiftungsbetriebs zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu schaffen“. Auch soll die Regierung laut Vorlage unter anderem gemeinsam mit den Ländern die Arbeit der Stiftung Datenschutz im Bereich der schulischen wie außerschulischen Bildung und Aufklärung unterstützen.

Wie die Regierungsfraktionen in ihrem Antrag erläutern, erhält die Stiftung Datenschutz die Aufgabe, „den Selbstdatenschutz durch Aufklärung und Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken“. Gerade im Internet sei der sorgsame Umgang mit den eigenen Daten von zentraler Bedeutung, schreiben die Abgeordneten. „Die Stärkung der Sensibilität für den Wert der eigenen Daten, die Verbesserung von Wissen über die eigenen Möglichkeiten, sparsam mit persönlichen Informationen umzugehen, und die Unterstützung bewusster und eigenverantwortlicher Entscheidungen, wem welche Daten zur Verfügung gestellt werden“, seien als Aufgaben der Stiftung „ein wichtiger Baustein eines modernen Datenschutzes in Deutschland“. Darüber hinaus werde sie die Aufgabe wahrnehmen, mit der Entwicklung eines Datenschutzgütesiegels zur Orientierung der Verbraucher beizutragen.

Schon im Herbst 2009 hatten CDU/CSU und FDP die Gründung der Stiftung Datenschutz im Koalitionsvertrag festgeschrieben, um Produkte und Leistungen auf ihre Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen. Vorbild war offenbar die Stiftung Warentest. „Unser Ziel ist es, im Netz eine Art Gütesiegel zu etablieren, das den Nutzer darauf hinweist, bei welchen Anbietern seine Daten sicher sind“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger damals.

Verbraucher- und Datenschützer haben die Bundesregierung in der Vergangenheit mehrfach aufgefordert, die Stiftung Datenschutz so schnell wie möglich einzuführen. Ein bundesweites Zertifizierungssystem würde die Informationslage für Verbraucher verbessern, so die einhellige Meinung.

Auch die ITK-Wirtschaft befürwortet einen baldigen Start der Stiftung. „Sie kann den Informationsstand der Verbraucher bei diesem wichtigen Thema weiter fördern und soll für Transparenz sorgen. Sie kann Vorschläge für ein modernes Datenschutzrecht machen sowie einheitliche Kriterien für einen freiwilligen Datenschutz-Check für Angebote aus der Wirtschaft entwickeln“, sagte Dieter Kempf, Präsident des Branchenverbands Bitkom. Damit könnten Unternehmen ausgewiesen werden, die den Kunden einen besonders guten Datenschutz bieten. Der Schutz persönlicher Daten im Internet sei eine Kernaufgabe von Politik und Wirtschaft.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar äußerte im Mai allerdings Zweifel am Konzept der geplanten Stiftung. Er kritisierte, dass die Bundesregierung das Projekt bislang nicht mit der nötigen Entschlossenheit vorangetrieben habe. „Nach inzwischen fast zweieinhalb Jahren drängt sich die Frage auf, ob die Stiftung Datenschutz noch in dieser Legislaturperiode eingerichtet und wie sie ausgestaltet wird. Die vorliegenden Erkenntnisse geben nicht gerade zu übertriebener Hoffnung Anlass.“

Ein großes Problem sieht Schaar in der Finanzierung. Seinen Berechnungen zufolge stehen der Stiftung im Jahr maximal 340.000 Euro zur Verfügung, obwohl sie nach vorsichtigen Kalkulationen eigentlich eine Million Euro bräuchte, um die beschriebenen Aufgaben ansatzweise erfüllen zu können. „Es fragt sich also, woher das fehlende Geld stammen soll“, so Schaar. „Da die Bundesregierung eine Zuschussfinanzierung ausschließt, müssten diese Mittel ‚von der Wirtschaft‘ aufgebracht werden. Deshalb liegt die Frage nahe, wie eine Stiftung, die sich überwiegend aus Mitteln der Unternehmen finanziert, ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen soll.“ Einer wirtschaftsfinanzierten Stiftung mangele es an Glaubwürdigkeit. Sie werde sich schwer tun, den Verdacht zu entkräften, dass sie Gefälligkeitsgutachten erbringe, um Geldgeber nicht zu verprellen. Gütesiegel und Testreihen würden so zu einem wenig aussagekräftigen, nicht einmal besonders werbewirksamen Marketinginstrument.

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