Früherer ETSI-Chef greift als Apple-Zeuge Samsungs Patente an

Die Anträge wurden nicht fristgerecht offengelegt. Michael Walker zufolge ist das ein in Standardisierungsfragen völlig unmögliches Vorgehen. Samsung beruft sich auf ein von der ETSI eingeräumtes Recht auf Geheimhaltung.

Der frühere Chef des European Telecommunications Standards Institute (ETSI), Michael Walker, hat als Zeuge von Apple vor Gericht Patente von Samsung attackiert. Zwei der Schutzrechte seien während seiner Amtszeit als Vorsitzender des ETSI-Aufsichtsrats (2008 bis 2011) nicht fristgerecht offengelegt worden.

iPhone und Samsung-Smartphone - zum Verwechseln ähnlich?

Walker argumentierte vor dem Gericht in San Jose, die Patente dürften in dem Verfahren nicht berücksichtigt werden. Er habe zwei parallele Untersuchungen der Chronologie von Samsungs Anträgen gestartet. Das Ergebnis: Die notwendigen Eingaben wurden oft erst Jahre nach Beginn der Arbeit an einem bestimmten Standard gemacht.

Das sei im Fall einer Arbeitsgruppe für einen Standard völlig unmöglich, erklärte Walker, da vorab geklärt werden müsse, wer hinterher Lizenzgebühren für eine Technik verlangen könne. Samsung habe seine Pflichten diesbezüglich nicht erfüllt. „Wenn Sie an eine Annahme glauben, sollten Sie das der ETSI melden“, sagte Walker.

Samsung antwortete, die Patente seien vertraulich gewesen. Es zitierte aus den Regeln der ETSI eine Passage, die ein Recht auf Geheimhaltung gewährt. Außerdem wies es darauf hin, dass die ETSI seine Eingaben nicht beanstandete, als es sie einreichte.

Die strittigen Patente sind zwei von fünf, gegen die Apple mit dem iPhone und dem iPad nach Angaben von Samsung verstößt. Es geht darin um grundlegende Dienste wie Energieverwaltung und Highspeed-Datenübertragung. Apple hat Donnerstag und Freitag vergangener Woche vor allem Experten in den Zeugenstand gerufen, die die Gültigkeit von Samsungs Schutzrechten bezweifeln oder Argumente liefern, warum Apple nicht dagegen verstößt.

Diese Woche stehen im Patentprozess von San Jose die Schlussplädoyers an, nachdem Vermittlungsgespräche gescheitert waren. Richterin Lucy Koh wird dann die Geschworenen unterweisen, was sie auf Basis welcher Argumente entscheiden müssen, bevor sich diese zur Urteilsfindung zurückziehen.

[mit Material von Josh Lowensohn, News.com]

Themenseiten: Apple, Mobile, Patente, Samsung, iPad, iPhone

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